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AHO Aktuell - 08.12.2000

Stellungnahme des BfT zur Umweltbelastung durch Tierarzneimittel


Der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) e.V. teilt mit:

In einer Pressemitteilung vom 05.12.2000 hat das Umweltbundesamt
auf Belastungen des Bodens durch den Einsatz von Tierarzneimitteln in der
Nutztierhaltung und auf mögliche Verunreinigungen des Grundwassers
hingewiesen. Hierbei werden vor allem die Tetrazykline als mengenmäßig
bedeutendste Substanzklasse herausgestellt. Tetrazykline sind als
verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren zugelassen.
Davon zu unterscheiden sind Futtermittelzusatzstoffe, die zur
Leistungsförderung eingesetzt werden.

In kürzlich veröffentlichten Studien wurden für Tetrazykline auf
landwirtschaftlichen Flächen im Raum Weser-Ems an einzelnen Standorten
Werte von maximal 26,4 µg/kg bzw. 32,2 µg/kg Boden nachgewiesen.
Die Werte bezogen sich jeweils nur auf bestimmte Bodenkompartimente;
betroffen waren nur die oberen Bodenschichten. In Schichten unter
40 cm konnten keine Tetrazykline nachgewiesen werden. Alle ermittelten
Werte liegen drei- bis vierfach unter dem weltweit geltenden und auch in
der EU anerkannten Schwellenwert von 100 µg/kg, ab dem weitergehende
Untersuchungen erforderlich sind.

Bei der Zulassung neuer Tierarzneimittel wird seit einigen Jahren
neben umfangreichen Studien zu Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit
auch eine Überprüfung der Umweltverträglichkeit nach europäischen und
weltweit geltenden Regelungen durchgeführt. Dabei wird in einem ersten
Schritt die maximal zu erwartende Umweltkonzentration abgeschätzt.
Liegt diese oberhalb des international festgesetzten Schwellenwertes,
so werden in einer zweiten Phase umfangreiche weitergehende Studien
durchgeführt, in denen auch Auswirkungen auf Mikroorganismen untersucht
werden.

Tetrazykline werden in der Schweinehaltung vor allem zur Therapie von
Atemwegserkrankungen, aber auch zur Behandlung anderer Infektionen
eingesetzt. Bei oraler Verabreichung werden bis zu 80 % des Wirkstoffes
mit dem Kot ausgeschieden und gelangen so in die Gülle. Entgegen den
Angaben des Umweltbundesamtes, dass während der Lagerung nur ein
geringer Abbau erfolgt, haben aktuelle Studien gezeigt, dass Tetrazykline
in Schweinegülle schon innerhalb weniger Tage deutlich reduziert werden.
So konnten in Versuchen nach 8 Tagen nur noch ca. 30 % bzw. 50 % des
Ausgangswertes nachgewiesen werden (31,3 % mit bzw. 50,9 % ohne Belüftung
der Gülle). Die Lagerungszeiten in den landwirtschaftlichen Betrieben
gehen in der Regel deutlich über diese Zeitspanne hinaus, so dass von
einem weiteren Abbau bis zur Ausbringung auszugehen ist.

Zur Löslichkeit und Bindung von Tetrazyklinen liegen unterschiedliche
Angaben vor. Mit verschiedenen Mineralien, z.B. Kalzium werden unlösliche
Komplexe gebildet. Nach Untersuchungen des ESWE Institutes, Wiesbaden,
konnten in Grundwasserproben, die aus landwirtschaftlichen Gebieten in
Deutschland stammten, keine Tetrazykline nachgewiesen werden. Insgesamt
wird in dieser Studie dem Eintrag von Antibiotika aus veterinär-
medizinischen Anwendungen nur eine geringe Bedeutung zugemessen. Auch
in der eingangs erwähnten Studie in Weser-Ems waren in Sickerwasser
keine Rückstände nachweisbar. Eine Gefährdung durch Verunreinigungen
des Grundwassers ist daher nicht anzunehmen.

Bonn, den 07.12.2000

Ansprechpartner:Dr. Martin Schneidereit
Telefon: 0228 - 31 82 96
 



 

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