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AHO Aktuell - 01.02.2006

Urteil bestätigt: Kein Versandhandel mit Tierarzneimitteln


Koblenz (aho) - Nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige
Tierarzneimittel dürfen nicht im Versandhandel an Tierhalter abgegeben
werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in
Koblenz am 24. Januar 2006.

Der Kläger vertreibt über seine Internetseite nicht verschreibungs-,
aber apothekenpflichtige Tierarzneimittel im Versandhandel. Unter
Hinweis auf das Arzneimittelgesetzes untersagte die zuständige Behörde
ihm dies. Der Kläger hält dieses Verbot deshalb für verfassungswidrig,
weil der Gesetzgeber den Versandhandel sogar von
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Menschen erlaubt hat.
Seine Klage hatte bereits das Verwaltungsgericht Neustadt
abgewiesen
. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese
Entscheidung.

Das gesetzliche Verbot, apothekenpflichtige Tierarzneimittel im
Versandhandel abzugeben, sei mit der verfassungsrechtlich
gewährleisteten Berufsausübungsfreiheit vereinbar. Es diene sowohl dem
Tierschutz als auch dem Schutz der Gesundheit des Menschen im Falle
des Verzehrs von mit Medikamenten behandelten Tieren und ihrer
Produkte. Dass der Versandhandel von Humanarzneimitteln erlaubt sei,
die Versendung von Tierarzneimitteln hingegen nicht, beruhe auf
sachlichen Gründen. Ein vernünftiger, auf sein eigenes Wohlergehen
bedachter Mensch werde bei der Einnahme von nicht verordneten
Medikamenten im eigenen Interesse falsche und gefährliche Behandlungen
vermeiden. Demgegenüber bestehe das Risiko, dass verantwortungslose
Tierhalter Arzneimittel aus wirtschaftlichen Gründen über das
medizinisch Notwendige hinaus an ihre Tiere verabreichten und dadurch
Gefahren für die Tiere, aber auch für Menschen entstünden, so das
Oberverwaltungsgericht.

Urteil vom 24. Januar 2006, Aktenzeichen: 6 A 11097/05.OVG


 



 

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