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AHO Aktuell - 14.10.2005

Bayern: Empfängerbetriebe der falsch deklarierten Fleisch-Rohware identifiziert


München (aho/lme) - Die Empfängerbetriebe der falsch deklarierten
Fleisch-Rohware sind identifiziert. Nach dem jetzigen Stand waren
insgesamt bis zu 2600 Tonnen falsch deklarierte Schweineschwarten und
Geflügelkarkassen zur Weiterverarbeitung nach Italien, Ungarn und
Frankreich geliefert worden - innerhalb Deutschlands gingen
Lieferungen an Betriebe in Rheinlandpfalz, Niedersachsen, Thüringen
und Bayern. Der Bund und die Länder sind entsprechend informiert
worden, mit dem Ziel eine Rückholaktion durchzuführen, teilte das
Bayerische Verbraucherschutzministerium heute in München mit.

Demnach besteht nach Einschätzung der Experten keine
Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher. Gleichwohl strebt Bayern
eine Rückrufaktion an, nachdem Schlachtabfälle, die nur noch als
Tierfutter verarbeitet hätten werden dürfen, in die
Lebensmittelverarbeitung gelangt sind. In Bayern haben ein
oberfränkischer Betrieb und eine Firma in Niederbayern falsch
deklariertes Material zur Weiterverarbeitung geliefert bekommen. Dort
sind momentan die Behörden vor Ort und überprüfen, ob noch Ware
vorhanden ist und wohin die dort verarbeitete Ware geliefert wurde.
"Der Weg der Lebensmittel wird damit lückenlos nachverfolgt," so
Verbraucherschutzminister Schnappauf gegenüber der Presse. Auch wenn
derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, in wieweit diese
Materialien im Markt verarbeitet sind, sollen alle Anstrengungen
unternommen werden, um diese Produkte aus den Regalen zu nehmen: Auch
wenn keine gesundheitliche Gefährdung besteht, ist es nicht
akzeptabel, dass ekelerregendes Material in die Lebensmittelproduktion
gelangt ist.

Der bei der landesweiten Überprüfaktion festgestellte Vorgang in
Simbach am Inn, wo in einem Kühlraum insgesamt 500 Tonnen illegal
gelagerte Schlachtabfälle gefunden wurde, hat nach dem jetzigen Stand
der Ermittlungen keinen Zusammenhang zu den Vorgängen in Illertissen.
Das Kühlhaus bleibt aber weiterhin versiegelt bis der Inhaber des
betroffenen Betriebes die Dokumente vollständig vorlegt und diese von
der zuständigen Veterinärbehörde überprüft sind.


Die Verdachtsmomente konzentrieren sich auf die Filiale im
niederbayerischen Deggendorf. Die bisherigen Untersuchungen haben im
Hauptsitz in Illertissen keine Verstöße gegen das Fleischhygiene und
Lebensmittelrecht ergeben. Deshalb ist die vorübergehende
Betriebssperre des Betriebes in Illertissen heute wieder aufgehoben
worden. Der laufende Betrieb unterliegt weiterhin strenger Überwachung
durch die Veterinärbehörden. "Auch wenn die Veterinärbehörde bei der
Razzia nichts herausfinden konnte, werden wir den Betrieb weiter im
Auge behalten. Bis auf weiteres behalten wir uns tägliche Kontrollen
vor", so der Minister.

Zusatzinformation

Kategorie 3 (K 3)- Schlachtabfälle sind nach EU-Verordnung Abfälle,
wie Schlachtkörperteile, Geflügelreste, Schweineschwarten und Knochen,
die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Sie dürfen nur
zu Hunde- oder Katzenfutter, Knochenmehl-Dünger oder zu Biogas
weiterverarbeitet werden.



 



 

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