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AHO Aktuell - 13.10.2005

Bayern: Großrazzia bei Fleischverarbeitern +++ ungeheuerlich und ekelerregend


München (aho/lme) - Mit einer sofort angeordneten Großrazzia bei 39
bayerischen Zwischenbehandlungsbetrieben für ''Fleischnebenprodukte
der Kategorie 3'' hat Bayerns Verbraucherschutzminister Werner
Schnappauf nach eigenen Angaben den ersten Schritt getan, Licht in die
offenbar hoch kriminellen Machenschaften zweier bayerischer
Fleischbetriebe zu bringen. Schnappauf: "Nach derzeitiger Sachlage
sollen genussuntaugliche Rohware im großen Stil als
''lebensmitteltauglich'' umdeklariert worden sein. Dies wäre
ungeheuerlich und ekelerregend. Ich werde alles daran setzen, diese
Vorgänge rückhaltlos aufzuklären. "Noch in der gestrigen Nacht wurde
auf die Vorabmeldung des heute erschienen ''stern''-Berichts
der Betrieb in Illertissen vorerst gesperrt; auch in Degendorf ist der
Betrieb vorerst still gelegt. Der Landrat in Deggendorf ist gebeten
worden, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die Zulassung
für den Betrieb zu entziehen. Die Untersuchung hat in den übrigen
Betrieben einen weiteren schwerwiegenden Verstoß ergeben, in dem
Betrieb wurden K3-Schlachtabfälle in einem Kühlhaus für Lebensmittel
gelagert, das Kühlhaus wurde sofort versiegelt. Zum derzeitigen Stand
der Ermittlungen wird noch geprüft, ob fleischliche Rohstoffe für
Tiernahrung in den Lebensmittelbereich verschoben worden sind.
Schnappauf: "Nach den derzeitigen Erkenntnissen besteht keine
Gesundheitsgefahr. Bestätigt sich der Verdacht ist eine Rückholaktion
ist schon allein durch den Ekelfaktor gerechtfertigt. Denn jeder, auch
Leute mit kleinem Geldbeutel, haben ein Recht darauf und müssen die
Sicherheit haben, dass sie einwandfreie und saubere Lebensmittel
erhalten."

Es besteht der Verdacht, dass bis zu 1.700 Tonnen für
Lebensmittel nicht geeignetes Fleisch (sogenanntes Kategorie 3
Material), das eigentlich nur für Hunde- und Katzenfutter geeignet
ist, umdeklariert worden ist und so in die Lebensmittelherstellung
geschleust wurde.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt; die
Veterinärverwaltung ist eingebunden. Wenn sich dieser Verdacht
bestätigen sollte, liegen krasse Verstöße gegen das
Fleischhygienegesetz vor.

In der nächtlichen Überwachungsaktion in Illertissen und Deggendorf
hat sich in so fern ein neuer Sachstand ergeben: Der Geschäftsführer
in Illertissen legte dar, dass der Geschäftsführer des Deggendorfer
Betriebes untaugliches Material eingekauft und als zum Verzehr
geeignetes Material verkauft habe. Damit wäre der Straftatbestand des
Paragraph 28 Fleischhygienegesetzes erfüllt.

Darüber hinaus wurde der Mobile Veterinärdienst Bayern beauftragt,
die Kontrollen der Betriebe zu koordinieren und die Kontrolltätigkeit
selbst unvoreingenommen zu prüfen.

Außerdem lässt das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz eine Rückholaktion im
Lebensmittelbereich prüfen, sobald geklärt ist, ob dieses Kategorie 3
Material in einem Lebensmittel verarbeitet wurde. Nach einer
Beurteilung der Fachleute ist zwar keine Gesundheitsgefährdung für die
Verbraucher gegeben. Die mit diesem Kat. 3 hergestellten Lebensmittel
beinhalten aber ekelerregende Bestandteile - dies reicht für die
Rückholung vom Markt.

In Bayern gibt es insgesamt 53 Zwischenbehandlungsbetriebe für
''Fleischnebenprodukte der Kategorie 3'', Betriebe, die nur Felle und
Häute bearbeiten oder nicht in Betrieb waren wurden nicht untersucht.



 



 

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