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AHO Aktuell - 25.09.2002

Comeback für „tierisches Eiweiß“ in der Fütterung


Brüssel (aho) - Das Europäische Parlament hat einer Verordnung
zugestimmt, die festlegt, was mit tierischem Material, das aus der
Lebensmittelherstellungskette ausgeschlossen ist, geschehen muss
bzw. darf. Danach darf nur Material von Tieren, die nach einer
tierärztlichen Untersuchung für genusstauglich befunden wurden,
zur Herstellung von Futtermitteln verwendet werden. Die Ver-
ordnung weitet das bislang für Wiederkäuer geltende Verbot der
Verfütterung innerhalb ein und derselben Tierart (sog. Kannibalis-
musverbot) auf andere Tierarten aus. Ausgenommen sollen Fische
und Pelztiere sein. Davon unberührt bleibt das derzeitige vollständige
und EU-weit geltende Verbot der Verfütterung von Tiermehl an
Nutztiere, das unbefristet in Kraft bleibt. Die Verordnung enthält
jedoch eindeutige Sicherheitsvorschriften für die Herstellung von
Tiermehl für den Fall, dass seine Verwendung in Futtermitteln für
Nichtwiederkäuer wie Geflügel und Schweine jemals wieder
zugelassen werden sollte.

Die Kommission wird sich nun auf die Erarbeitung der Durch-
führungsbestimmungen konzentrieren wie auch auf eine Reihe
von Übergangsmaßnahmen, bevor die Verord-nung wirksam
wird, nämlich sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten am 20. Tag
nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften

Weitere Details finden Sie bei AHO.



 



 

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