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AHO Aktuell - 18.06.2002

EU-weite lückenlose Kontrollen auf Nitrofurane notwendig


Berlin (aho) - Nitrofurane werden bei Einfuhr in die EU in Produkten aus
Aquakulturen und in Geflügelfleisch aus unterschiedlichen Ländern festgestellt.
Produkte aus all den Drittstaaten, aus denen positiv auf Nitrofurane getestete
Produkte stammen, und bei denen es Hinweise auf die systematische Anwendung
von Nitrofuranen gibt, müssen EU-weit lückenlos auf Nitrofurane untersucht
werden. Dies fordert das Bundesverbraucherministerium in Berlin.

Nach der EU-Entscheidung 2002/251 vom 27. März 2002 sind alle aus Thailand
importierten Sendungen von Garnelen und Geflügelfleisch und nach EU-
Entscheidung 2002/250, ebenfalls vom 27. 3. 2002, auch Garnelen aus Vietnam
bei der Einfuhr auf Nitrofurane zu untersuchen. Dabei fordert Deutschland
solche Untersuchungen nicht nur bei frischem Geflügelfleisch, sondern auch
bei Geflügelfleisch-Zubereitungen und -Erzeugnissen. Die Bundesländer
verfahren nach dieser Entscheidung und stellen bei ihrer Überprüfung
Rückstände von Nitrofuranen fest. Aber es werden europaweit zunehmend auch
Produkte aus anderen Drittstaaten, wie z.B. Indonesien und Bangladesch,
mit Nitrofuran-Rückständen gefunden.

In den vergangenen Wochen wurden in der EU in 11 Fällen Nitrofurane in
Geflügelfleisch aus Brasilien nachgewiesen. Der häufige Nachweis
dieser nach der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 verbotenen Stoffe spricht
dafür, dass die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen der
Europäischen Gemeinschaft bei der Produktion von Geflügelfleisch aus
Brasilien nicht ausreichend gewährleistet ist.

Das Bundesverbraucherministerium hat die Europäische Kommission bereits vor
fast 8 Wochen, am 23. April 2002 gebeten, geeignete Maßnahmen zur
Sicherstellung der Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen der
Europäischen Gemeinschaft bei der Einfuhr von Geflügelfleisch aus Brasilien
zu prüfen.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Sitzung des Ständigen
Ausschusses für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit am 7. Mai
2002 mitgeteilt, dass sie die Überprüfung der brasilianischen
Lieferbetriebe veranlasst und den brasilianischen Behörden hierfür eine
Frist von zwei Wochen gesetzt hat.

Mit Schreiben vom 4. Juni 2002 hat das Bundesverbraucherministerium die
Europäische Kommission gebeten, die Mitgliedstaaten im Rahmen der nächsten
Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und die
Tiergesundheit über das Ergebnis der Überprüfung der brasilianischen
Lieferbetriebe sowie über die zur Gewährleistung des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes geplanten Maßnahmen zu informieren. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass die EU-Kommission in der kommenden
Sitzung des Ausschusses am 20. Juni entsprechend informieren wird.

Die Anwendung Nitrofuran-haltiger Arzneimittel ist bei lebensmittel-
liefernden Tieren seit Mitte der 90er Jahre in der EU verboten, weil
diese Stoffe mutagen und cancerogen wirken. Für Nitrofurane gilt eine
sogenannte Null-Toleranz, d.h. ein Nachweis von Nitrofuranen führt
dazu, dass das betreffende Lebensmittel nicht mehr verkehrsfähig ist.
 



 

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