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AHO Aktuell - 15.01.2002

Renate Künast: BVG - Urteil zum Schächten ist Erfolg für Tierschutz


Bonn (bmvel) - Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat das heutige
Urteil des Bundesverfassungsgerichts als wichtige Entscheidung
zum Verhältnis von Tierschutz, Religionsfreiheit und der Freiheit der
Berufsausübung begrüßt: "Nun ist klar, dass die Regelungen zum Schächten
im Tierschutzgesetz - auch im Hinblick auf die Religionsfreiheit -
verfassungskonform sind. Dieses Urteil ist ein Erfolg für den Tierschutz,
weil betäubungsloses Schlachten nur im Rahmen einer eng begrenzten
Ausnahmeregelung zulässig ist." Das Urteil trage auch zum Frieden in
unserer multikulturellen Gesellschaft bei. Es verdeutliche den schwierigen
Abwägungsprozess zwischen den Rechtsgütern und fordere die Bundesländer
zu entsprechenden Entscheidungen auf. Gleichzeitig habe sich erneut
gezeigt, wie wichtig die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz sei.
Nur so könne sichergestellt werden, dass bei solchen Güterabwägungen
dem Tierschutz die notwendige Bedeutung beigemessen werde.

Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die in der mündlichen
Verhandlung am 6. November 2001 vertretene Auffassung der Bundesregierung
bestätigt. Hiernach müssen aus Tierschutz-Gründen Tiere vor dem Schlachten
betäubt werden. Andererseits kann fachlich korrekt durchgeführtes Schächten
akzeptiert werden; jedenfalls verletzt es nicht zwingend die tierschutz-
rechtlich gesetzten Grenzen für Leiden und Schmerzen der Tiere. Dabei ist
allerdings Voraussetzung, dass das Schächten einem Genehmigungsverfahren
unterworfen wird. Dies wird nicht als unzulässiger Eingriff in die
Grundrechte der Berufs- und Religionsfreiheit gewertet. Nach dem Urteil
sind die Behörden der Länder aufgefordert, Genehmigungsanträge
verfassungskonform zu prüfen und zu bescheiden.

"Ich freue mich, dass die Koalitionsfraktionen das Anliegen, das Staatsziel
Tierschutz ins Grundgesetz aufzunehmen, wieder aufgreifen werden und ich
erwarte, dass auch die CDU/CSU-Fraktion nun endlich dieser Initiative
zustimmt", so Künast. Dieses Bekenntnis des Staates zum ethisch begründeten
Tierschutz sei überfällig. Außerdem räume dies dem Gesetzgeber die
zweifelsfreie Möglichkeit ein, bei Spannungsverhältnissen zwischen dem
Tierschutz und vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechten - wie Religions-
freiheit oder Wissenschaftsfreiheit - Belange des Tierschutzes angemessen
zu berücksichtigen.
 



 

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