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AHO Aktuell - 15.01.2002

BVG: Moslemischen Metzgern darf Schächten nicht verboten werden


Karlsruhe (aho) - Mit Urteil vom heutigen Tage hat der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines türkischen
muslimischen Metzgers stattgegeben, der eine Ausnahmegenehmigung von
dem allgemeinen gesetzlichen Verbot erstrebte, Tiere ohne Betäubung zu
schlachten (zu schächten). Weitere Details und einen Link zum
Urteilstext
finden Sie auf den Seiten von AHO.
 



 

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