Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 20.12.2007

Vogelgrippe nicht getilgt +++ Bestimmungen für die Geflügelfreilandhaltung beachten


Nienburg (aho) - Anlässlich des Ausbruchs der Vogelgrippe in einer
Hobbyhaltung in Brandenburg weist der Fachbereich Veterinärwesen des
Landkreises Nienburg/Weser auf die Bestimmungen zur Freilandhaltung
von Geflügel hin.

Gemäß der Geflügelpest-Verordnung vom 18.Oktober 2007 hat der Halter
von Enten und Gänsen in Freilandhaltung sicherzustellen, dass die
Tiere vierteljährlich virologisch auf das Influenza-A-Virus
untersucht werden. Es sind jeweils 60 Tiere pro Bestand mittels
Rachen- oder Kloakentupfer zu untersuchen. Werden weniger als 60
Enten und Gänse gehalten, sind die jeweils vorhandenen Tiere zu
untersuchen.

Anstelle der Untersuchung können Enten und Gänse zusammen mit
sonstigem Geflügel (z. B. Hühner) gehalten werden, um die
Geflügelpest frühzeitig im Bestand zu erkennen. Der Tierhalter hat
jedes verendete Stück Geflügel beim Veterinäramt zu melden, damit
dieses untersucht werden kann.

In diesem Zusammenhang weist der Fachbereich erneut darauf hin, dass
alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, beim Veterinäramt
registriert sein müssen.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de