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AHO Aktuell - 15.12.2007

Kein Gammelfleisch: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Heidemark ein


Oldenburg (aho/lme) - Die Staatsanwaltschaft Oldenburg will das
Ermittlungsverfahren gegen den Geflügelspezialisten Heidemark wegen
des Verdachts eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch einstellen. Der Verdacht des Verkaufs von
Gammelfleisch lasse sich nach den derzeitigen Ermittlungsergebnissen
nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachweisen,
teilte Staatsanwältin Dr. Frauke Wilken am Donnerstag in Oldenburg
mit. Das Verfahren werde daher voraussichtlich kommende Woche
abgeschlossen.

Heidemark war von gekündigten Mitarbeitern beschuldigt worden,
verdorbenes Putenfleisch aus Polen umgepackt und in Verkehr gebracht
zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin vor zehn Tagen drei
Niederlassungen von Heidemark in Niedersachsen und Baden-Württemberg
sowie vier Kühlhäuser durchsucht. Dabei wurden auf Veranlassung der
Staatsanwaltschaft Oldenburg Fleischproben sowohl vom
Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (LAVES) als auch von privaten Prüflaboren
untersucht und als mikrobiologisch einwandfrei beurteilt. Die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten auch ergeben, dass das
beschlagnahmte Fleisch nicht aus Polen stammte.



 



 

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