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AHO Aktuell - 13.12.2007

Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen bei der Tierseuchenkasse melden


Münster (aho) - Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe,
Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis
spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu
melden. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf
hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirte,
sondern auch für Hobbyhalter und gewerbliche Tierhalter gilt.
Stichtag für die Meldung der Tierzahlen ist der 1. Januar 2008. Eine
Ausnahme gilt nur für Rinderhalter, denn hier kann die
Tierseuchenkasse NRW auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in
der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind.

Tierhalter, die bereits bei der Tierseuchenkasse bekannt sind,
erhalten Ende Dezember automatisch einen Meldebogen. Wer keinen
Meldebogen erhalten hat oder erstmals in diesem Jahr Tiere hält, muss
seine Meldung formlos schriftlich bei der Tierseuchenkasse abgeben.

Werden die für das Beitragsjahr 2008 maßgeblichen Tierzahlen nicht
oder nicht rechtzeitig gemeldet, wird für die Beitragserhebung die
Tierzahl des Vorjahres herangezogen. Wer am 15. Februar des kommenden
Jahres mehr als 49 Pferde, 49 Rinder, 99 Schweine, 49 Schafe oder
Ziegen, 49 Stück Gehegewild, 999 Hühner, Gänse, Enten oder Truthühner
oder zehn Bienenvölker hält, muss seinen Tierbestand auch zum 15.
Februar melden, wenn sich bei einer dieser Tierarten der Bestand seit
1. Januar um mehr als zehn Prozent erhöht hat.



 



 

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