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AHO Aktuell - 06.12.2007

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen des Exports von Tiermehl ein


Oldenburg (aho/lme) - Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das
Ermittlungsverfahren gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der
Veterinärämter der Landkreise Oldenburg, Vechta, Diepholz und Emsland
sowie gegen Verantwortliche dreier fleischverarbeitender Betriebe in
Beckeln, Diepholz und Belm wegen Verdachts illegaler Tiermehlexporte
mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Das teilte jetzt
Staatsanwältin Dr. Frauke Wilken mit.

Die Ermittlungen haben ergeben, dass den Betrieben für die Exporte
von Tiermehl der Kategorie III in Nicht-EU-Länder in den Jahren
2004-2007 jeweils Genehmigungen der zuständigen Veterinärbehörde
erteilt worden waren, obwohl nicht im jeden Fall alle
verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen vorgelegen hatten. Eine
strafrechtliche Verantwortlichkeit der Betriebsinhaber als auch der
Mitarbeiter der Veterinärbehörden schied aus, weil lediglich der
Export gänzlich ohne Genehmigung strafbar ist.

Anhaltspunkte dafür, dass durch die betroffenen Betriebe Tiermehl der
Kategorie III auch ohne jede Genehmigung in Drittländer exportiert
worden ist, haben die Ermittlungen nicht ergeben, so Frau Dr. Wilken
in einer Presseinformation.





 



 

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