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AHO Aktuell - 30.11.2007

Verhungerte und verwahrloste Rinder: Landwirt muss Herde verkaufen


Hof / Bayreuth (aho) – Nachdem bereits im Jahr 2003 auf dem Hof eines
heute 67 Jahre alten Nebenerwerbslandwirts im Gemeindebereich von
Emtmannsberg im Landkreis Bayreuth 21 verendete Rinder aufgefunden
wurden und der Mann seitdem immer wieder gegen Auflagen des
Veterinäramtes verstoßen hat, darf er jetzt endgültig keine Rinder
mehr halten. Wie die Frankenpost jetzt berichtet, wurde dies in einem
gerichtlichen Vergleich zwischen dem wegen Tierquälerei angeklagten
Tierhalter und Vertretern von Landratsamt und Veterinäramt
vereinbart.

Die Tatsache, dass die Tiere seit dem Sommer dieses Jahres offiziell
auf den Namen der Ehefrau des Landwirts in der Herkunfts- und
Informationsdatenbank eingetragen sind, beeindruckte das Gericht
nicht. Dass mit einem derartigen Jonglieren bei den
Eigentumsverhältnissen gerne versucht werde, Auflagen zu unterlaufen,
sei dem Gericht längst bekannt, wird Richter Lederer vom
Verwaltungsgericht Bayreuth von der Frankenpost zitiert. Er
bezweifelte, dass die nominelle Verlagerung der Tiere wirklich etwas
bewegen könne, denn schließlich habe auch die Frau die Missstände
jahrelang mit angesehen und mit getragen. Es erscheine deshalb
fraglich, ob der Landwirt jetzt wirklich nur noch Hilfsdienste bei
der Betreuung der Rinder verrichte.

Seit dem Jahr 2000 war der Landwirt immer wieder wegen Verstöße gegen
das Tierschutzgesetz aufgefallen und immer wieder zu Geld- und
zuletzt auch zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. 2003 entdeckte
dann die Polizei die 21 verendeten Rinder und Kälber in den völlig
verwahrlosten Stallungen. Zahlreiche Tiere waren abgemagert oder
krank.

In der Folgezeit habe der Mann ständig gegen die verschiedensten
Auflagen seitens seiner Behörde verstoßen, sagte Daniel Fries, der
Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung beim Landratsamt in
Bayreuth der Zeitung. So habe der Mann mehrfach die Auflage bekommen,
seinen Tierbestand zu reduzieren, was der Landwirt nie getan habe.
Erst im vergangenen Jahr habe das Amt dem Mann wieder eine lang
Mängelliste überbracht, in der von Müllablagerungen auf dem Anwesen,
von zerbrochenem Glas und spitzen rostigen Eisenteilen auf der Weide
und von übermäßig ausgewachsenen Klauen bei den Tieren die Rede war.
Weil daraufhin wieder nichts geschehen sei, wird es noch in diesem
Jahr zu einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Bayreuth kommen.
„Der Mann ist absolut beratungsresistent“, sagte der Abteilungsleiter
der Zeitung. Der Landwirt behandle die Tiere nicht, pflege sie nicht
und dulde keine Einmischung. Irgendwann müsse eben die Behörde
einschreiten. Genau das hatte das Landratsamt getan und dem Mann ein
Tierhaltungsverbot auferlegt. Dagegen klagend war der Landwirt nun
vor das Verwaltungsgericht gezogen.






 



 

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