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AHO Aktuell - 22.11.2007

Ohne Ausweis kein Tiertransport durch die EU


(lid) - Ab 2008 benötigen Personen, die Rinder, Schweine, Schafe,
Ziegen und Pferde zu einem wirtschaftlichen Zweck über 65 Kilometer
transportieren, einen EU-konformen Befähigungsnachweis. Bis Ende 2007
können bestehende Befähigungsnachweise oder Bestätigungen der
Landwirtschaftskammer nach dem bisherigen "Tiertransportgesetz
Strasse" umgeschrieben werden, berichtet der österreichische
Pressedienst AIZ am Donnerstag, 22. November. Die
Befähigungsnachweise müssten bescheinigen, dass die Person Tier
haltender Landwirt beziehungsweise auf dem Betrieb beschäftigt ist.
Andernfalls sei ab 2008 ein entsprechender Ausbildungskurs mit
anschließender Prüfung zu absolvieren, um den Befähigungsnachweis zu
erhalten.

Zusätzlich müssen Personen, die Tiere über 65 Kilometer, aber unter
acht Stunden transportieren, als Transportunternehmer für
Kurzstrecken zugelassen sein. Diese Zulassung zum
Transportunternehmer ist betriebsbezogen; pro Betrieb ist nur eine
Zulassung erforderlich. Dies teilte laut AIZ die
Landwirtschaftskammer Österreich mit.



 



 

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