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AHO Aktuell - 22.11.2007

In Verwesung: Importverbot für geröstete Flughunde


Düsseldorf (aho/lme) - Einen mehr als ungewöhnlichen "Snack" wollte
heute eine nigerianische Staatsangehörige über das Zollamt Düsseldorf
Flughafen nach Deutschland einführen. Bei der Kontrolle des
Reisegepäcks fanden Zöllner neben Kräutern, Suppen und Gewürzen auch
28 geröstete und bereits stark riechende Flughunde, die nach Aussage
der Nigerianerin für den eigenen Verzehr durch sie selbst und ihre in
Deutschland lebenden afrikanischen Freunde gedacht waren.

Obwohl in diesem Fall kein Verstoß gegen bestehende
Artenschutzgesetze vorliegt, müssen die Flughunde entsorgt werden, da
die Einfuhr ohne vorherige Beschau durch einen Veterinär im
Herkunftsland und ohne veterinärrechtliche Zeugnisse verboten ist, so
das Hauptzollamt Düsseldorf.

Die verärgerte Dame konnte ihre Reise ohne die Flughunde fortsetzen.
Sie erwartet aber demnächst ein Bußgeldbescheid vom Amt für
Verbraucherschutz, so das Hauptzollamt gegenüber der Presse.



 



 

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