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AHO Aktuell - 24.10.2007

Kanton Bern: Nein zu EU-Schlachttiertransporten durch die Schweiz


Bern (aho) - Der Regierungsrat des Kantons Bern hat sich erneut gegen
EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz ausgesprochen und
unterstützt hierdurch einen Vorstoß im Grossen Rat, der verlangt, bei
den Eidgenössischen Räten eine entsprechende Standesinitiative
einzureichen. Nach Ansicht des Regierungsrates erfüllen die
Tiertransporte zwischen EU-Ländern die Anforderungen an den Tierschutz
und eine nachhaltige Landwirtschaft in der Schweiz nicht. Zudem
besteht auch die Gefahr, dass Tierseuchen eingeschleppt werden.

Nach geltendem Recht ist der Straßentransit von Rindern, Schafen,
Ziegen und Schweinen durch die Schweiz verboten. Im Rahmen der
Weiterentwicklung des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz
und der EU ist der Bundesrat jedoch unter Druck geraten, das
Transitverbot für lebende Schlachttiere aus EU-Ländern durch die
Schweiz aufzuheben. Eine im Grossen Rat eingereichte Motion verlangt
vom Regierungsrat, sich beim Bund gegen eine solche Aufhebung
einzusetzen: Er soll bei den Eidgenössischen Räten eine
Standesinitiative einreichen, die die Verankerung eines Verbots für
die Durchfuhr von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz fordert.

Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt den Vorstoß. Er ist
der Meinung, dass sich eine Aufhebung des Transitverbots negativ auf
den Tierschutz und auf die Gesundheit der Nutztiere in der Schweiz
auswirkt. Dies steht im Gegensatz zu einer nachhaltigen
Landwirtschaftspolitik. In der Schweiz sind die Anforderungen an den
Tierschutz hoch. So dürfen Tiere grundsätzlich nur transportiert
werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Transport ohne Schaden
überstehen. Die Mindestladeflächen pro Tier sind detailliert
vorgeschrieben. Die Transportdauer ist mit dem totalrevidierten
Tierschutzgesetz, das demnächst in Kraft gesetzt wird, auf sechs
Stunden limitiert. Nach EU-Recht dürfen Transporte innerhalb Europas
jedoch deutlich länger dauern. Schließlich besteht auch die Gefahr,
dass entlang der Transportrouten Tierseuchen eingeschleppt werden.
Beispielsweise könnten sich hoch ansteckende Erreger, die in der
Schweiz bisher noch nicht aufgetreten oder mit großem Aufwand
ausgerottet worden sind, auf einheimische Nutztiere übertragen.



 



 

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