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AHO Aktuell - 18.10.2007

EU stellt ermäßigten Steuersatz für Pferde auf dem Prüfstand


Brüssel/ Berlin (aho) - Die EU-Kommission hat die Niederlande förmlich
aufgefordert, ihre Rechtsvorschriften betreffend den ermäßigten
Mehrwertsteuersatz für bestimmte lebende Tiere, insbesondere Pferde,
zu ändern. Parallel dazu hat die Kommission Untersuchungen in Bezug
auf die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf ähnliche
Lieferungen in Österreich, der Tschechischen Republik, Frankreich,
Deutschland, Irland, Italien und Luxemburg in die Wege geleitet.
Hierzu hat sie jedem dieser Mitgliedstaaten ein Aufforderungsschreiben
übermittelt. Aufforderungsschreiben sind die erste Phase eines
Verstoßverfahrens.

Nach Auffassung der EU-Kommission sollte für lebende Tiere der
Normalsatz gelten. Zeitgleich hat die EU-Kommission sieben weitere
Mitgliedstaaten um Informationen ersucht, darunter auch Deutschland.
Die Länder haben nun zwei Monate, um ihre Stellungnahmen zu
übermitteln. Die Niederlande wenden für die Lieferung bestimmter
lebender Tiere, die nicht üblicherweise für die Zubereitung von
Nahrungs- und Futtermitteln verwendet werden, einen ermäßigten
Mehrwertsteuersatz von sechs Prozent an. Anhang III der
Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG des Rates enthält eine Liste der
Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, für die ermäßigte
Steuersätze angewendet werden können.

Auf dieser Liste stehen Nahrungs- und Futtermittel sowie Saatgut,
Pflanzen und lebende Tiere, wenn diese üblicherweise für die
Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendet werden. Pferde
stehen nicht auf der Liste. Die Anwendung von einem oder zwei
ermäßigten Mehrwertsteuersätzen ist für die Mitgliedstaaten optional
und stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz der Anwendung des
Normalsatzes dar. Nach ständiger Rechtsprechung sind die
Bestimmungen, die Ausnahmen von einem allgemeinen Grundsatz
darstellen, eng auszulegen.

Die Bezugsnummer des deutschen Falls lautet 2007/4168.


 



 

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