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AHO Aktuell - 17.10.2007

Schafe verhungert, abgemagert, lahm: Gericht verurteilt Schäfer zu Geldstrafe


Bad Kreuznach (aho) – Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen
54-jährigen Schäfer aus Daxweiler zu einer Geldstrafe von 40
Tagessätzen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.
Wie die Direktorin des Amtsgerichts, Brigitte Hill, auf Nachfrage der
in Bad Kreuznach erscheinenden „Allgemeinen Zeitung“ (AZ) mitteilte,
wurde dem Mann vorgeworfen, dass er zirka zehn seiner Schafe nicht
ausreichend gefüttert hat und einige Tiere an den Folgen der
Mangelernährung verendet seien. Der Angeklagte hatte ein Geständnis
ablegt und die Vorwürfe eingeräumt.

Ein Nachbar hatte den Schäfer angezeigt. Der Anzeigenerstatter
berichtete, dass bereits die Veterinärin der Kreisverwaltung Ende
Januar 2005 den Betrieb kontrolliert und dabei abgemagerte
Mutterschafe sowie lahmende Tiere vorgefunden habe. An zwei Tagen
seien außerdem sieben tote Schafe entdeckt worden.

Auch das Verwaltungsgericht Koblenz habe sich laut AZ bereits mit der
Tierhaltung des Schäfers in Daxweiler beschäftigt. So seien bei
weiteren Kontrollen der Veterinärsbehörde im Dezember 2005 und im
Februar 2006 erneut Missstände festgestellt worden. Damals sei der
Ernährungszustand von einem Viertel der Tiere als mäßig bis schlecht
eingestuft worden. Eine Zufütterung sei trotz geschlossener
Schneedecke nicht erfolgt. So habe das Verwaltungsgericht in einer
Eilentscheidung vom April 2006 festgestellt, dass der Landwirt aus
Daxweiler seine Pflicht, die von ihm gehaltenen Schafe angemessen zu
ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen gröblichst
verletzt hat.



 



 

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