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AHO Aktuell - 12.10.2007

Bundesrat will weniger Prüfungsaufwand beim Tiertransport


Berlin (aho) - Der Bundesrat will erreichen, dass bestimmte -
besonders sachkundige - Berufsgruppen von einer gesonderten
Prüfungspflicht für gewerbliche Tiertransporte ausgenommen werden.
Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat der Bundesrat heute
beschlossen.

Europaweit benötigt ab dem 5. Januar 2008 jeder, der gewerbliche
Tiertransporte über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern vornimmt,
einen entsprechenden Befähigungsnachweis, der in einer Prüfung zu
erwerben ist. Die Prüfungsinhalte der EG - Tierschutztransport -
verordnung entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen der bereits
geltenden deutschen Tierschutztransportverordnung. Da Landwirte,
Veterinäre, Tierpfleger und vergleichbare Berufsgruppen aufgrund ihrer
fachlichen Ausbildung die Anforderungen an die Sachkunde nach der
europäischen Verordnung ohnehin erfüllen, bedarf es für sie keiner
zusätzlichen Prüfung für den Befähigungsnachweis zum gewerblichen
Tiertransport. Der Verordnungsentwurf sieht daher vor, dass nur solche
Personen ihre Eignung mit einem zusätzlichem Lehrgang und eigener
Prüfung nachweisen müssen, die ihre berufliche Qualifikation vor dem
Inkrafttreten der EG-Tierschutztransportverordnung erworben haben.
Damit werde eine europarechtskonforme Regelung geschaffen, die sowohl
den Interessen des Tierschutzes als auch denen der betroffenen
Berufsgruppen Rechnung trägt, heißt es zur Begründung des Bundesrates.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die
Bundesregierung auf, sich für eine Änderung der
EG-Tierschutztransportverordnung einzusetzen, durch die auch bei
früheren Berufsabschlüssen automatisch der Befähigungsnachweis erteilt
wird. Bis zum Inkrafttreten der entsprechend geänderten EG-Verordnung
sollen die notwendigen Lehrgänge und Prüfungen so effizient,
kostengünstig und zeitsparend wie möglich durchgeführt werden.

Die Bundesregierung soll sich außerdem für eine Weiterentwicklung der
EG-Verordnung einsetzen, nach der auch Tierhalter, die ihre eigenen
Tiere über eine weite Strecke transportieren, als
Transportunternehmer zugelassen werden müssen. Hier dürften nur die
allgemeinen Bedingungen für Tiertransporte gelten, nicht die
speziellen der Transportunternehmer. Damit erfolge auch eine
Gleichstellung von Tierhaltern mit Landwirten, die Tiere nicht weiter
als 50 km transportieren.

Der Verordnungsentwurf wird vom Bundesraz der Bundesregierung
zugeleitet, damit diese die Verordnung erlassen kann.


--
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von
Tieren beim Transport

Drucksache 574/07 (Beschluss)




 



 

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