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AHO Aktuell - 12.10.2007

Betriebe mit weniger als 350 Legehennen sollen registriert werden


Berlin (aho) - Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf
(16/6559) das Legehennenbetriebsregistergesetz ändern und damit eine
EU-Richtlinie (2002/4/EG der Kommission vom 30.01.2002) in nationales
Recht umsetzen. Daneben dient die Registrierung der Legehennenbetriebe
laut Regierung der ordnungsgemäßen Durchführung der Bestimmungen über
die Kennzeichnung von Eiern der Güteklassen A. Erstmals sollen durch
den Gesetzentwurf auch Betriebe erfasst werden, die weniger als 350
Legehennen halten und nur Eier der Güteklasse B vermarkten.



 



 

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