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AHO Aktuell - 04.10.2007

Zweiter Fall von Blauzungenkrankheit in Sachsen


Dresden (aho) - Ein zweiter Fall von Blauzungenkrankheit im Freistaat
Sachsen ist bei einem erkrankten Rind im Muldentalkreis nachgewiesen
worden. Das teilt das Sozialministerium mit. Um den Ausbruchsbetrieb
wird ein Gefährdungsgebiet von 20 km festgelegt. Der gesamte Freistaat
Sachsen sowie angrenzende Regionen werden zum Restriktionsgebiet (150
km Zone) erklärt. Aus diesen Gebieten heraus dürfen empfängliche Tiere
(Wiederkäuer) grundsätzlich nicht bzw. nur unter Auflagen verbracht
werden. Weiterhin stehen der Ausbruchsbetrieb sowie Betriebe mit
empfänglichen Tieren im 20 km Gebiet unter behördlicher Beobachtung.


 



 

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