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AHO Aktuell - 26.09.2007

Zweiter Fall von Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein


Kiel (aho) - In Schleswig-Holstein gibt es einen zweiten Fall von
Blauzungenkrankheit. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume mit. Nach Feststellung einer Infektion bei
einem weiteren Rind, diesmal in Geesthacht (Kreis Herzogtum
Lauenburg), muss ein neues Gefährdungsgebiet eingerichtet und müssen
die schon bestehenden Beobachtungsgebiete in Schleswig-Holstein
ergänzt werden, so das Ministerium.

Auch für das neue Gefährdungsgebiet gilt: Es wird um den betroffenen
Betrieb ein 20 Kilometer-Radius gebildet, aus dem heraus ein
grundsätzliches Verbringungsverbot für Wiederkäuer besteht. Erst
durch den labordiagnostischen Nachweis ihrer Freiheit vom
Krankheitserreger können Rinder und Schafe nach einer vierzehntägigen
Karenzfrist aus dem Sperrgebiet in die angrenzende Zone gelangen.

In diesem Beobachtungsgebiet (umliegender 150 Kilometer-Radius,
restlicher Landesbereich Schleswig-Holsteins) gelten
Verbringungsauflagen anderer Art: Hier gehaltene Rinder, Schafe und
Ziegen sind etwa mit Insektiziden zu behandeln und dürfen diesen
Bereich, der mittlerweile fast alle Bundesländer betrifft, nur
untersucht verlassen. Die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
wird durch die Kreisverwaltungen sichergestellt, so das Ministerium.



 



 

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