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AHO Aktuell - 22.09.2007

Tiermisshandlung: Landwirt muss Viehhaltung innerhalb von vier Wochen aufgeben


Ulm / Sigmaringen (aho) - Unter anderem wegen Tiermisshandlung in
sieben Fällen hat das Amtsgericht Sigmaringen am Mittwoch einen
Landwirt aus dem Landkreis Sigmaringen zu einem Jahr und drei Monaten
Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde drei Jahre auf Bewährung
ausgesetzt. Der Landwirt muss seine Viehhaltung, bestehend aus
derzeit 64 Rindern und Kühen, innerhalb der nächsten vier Wochen
aufgeben. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte räumte über seinen
Pflichtverteidiger die ihm vorgehaltenen Anklagepunkte ein.

Wie die Schwäbische Zeitung weiter berichtet, waren zwei verendete
Kälber im Stall für das Landratsamt Sigmaringen im Oktober 2006
Anlass, auf dem Hof des 48-jährigen Landwirts einzuschreiten. Neben
umweltschutzrechtlichen Verstößen, dem nicht ordnungsgemäßen
Entsorgen von Silagesaft und Wasser-Jauche-Gemisch, stellten die
Vertreter des Landratsamtes weitere, eklatante Verstöße gegen das
Tierschutzgesetz fest. So unter anderem ein unzureichend mit Futter
versorgter Viehbestand; Jungvieh, das auf Grund von Mangelernährung
teilweise nicht mehr in der Lage war aufzustehen; verletzte Tiere,
die unter Schmerzen litten, im Stall lagen und nicht tierärztlich
versorgt wurden sowie eine Milchkuh, die im Stall stürzte, weil schon
längere Zeit nicht mehr ausgemistet wurde, dabei auf den Rücken fiel
und anschließend qualvoll verendete, weil auch sie keine
tierärztliche Hilfe bekam.




 



 

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