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AHO Aktuell - 21.09.2007

Blauzungenkrankheit: Entwicklung und Test von Impfstoffen ist vorrangig


Hannover (aho) - Die Forderung von betroffenen Landwirten nach einer
Impfmöglichkeit gegen die Blauzungenkrankheit wird auch von der
niedersächsischen Landesregierung unterstützt. Dies teilte heute das
Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz in Hannover mit. Eine Impfung von Schafen mit einem
wirksamen Impfstoff gegen den in Deutschland aktiven BT-Serotyp 8 böte
derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen diese Krankheit. Leider
stehen derzeit keine zugelassenen Impfstoffe gegen den BT-Serotyp 8
zur Verfügung. Zwei Impfstofffirmen haben einen entsprechenden
Impfstoff in Entwicklung. Sollten die ersten Labortests günstige
Ergebnisse liefern, so wäre kurz vor der Infektionssaison 2008 mit dem
ersten Feldeinsatz dieser Impfstoffe zu rechnen, so das Ministerium in
einer Presseinformation.

Niedersachsen unterstützt die von der Blauzungenkrankheit betroffenen
Landwirte. Für schwer erkrankte Tiere, die zu verenden drohen, ist die
Tötung amtlich anzuordnen. Damit haben die Tierhalter Anspruch auf
Entschädigung des gemeinen Wertes der Tiere. 50 Prozent der
Entschädigung durch die Tierseuchenkasse werden vom Land übernommen.
Entschädigungsvoraussetzung ist die unverzügliche Anzeige des
Seuchenverdachts bei der zuständigen Behörde, eine labordiagnostische
Bestätigung für den Bestand und die amtliche Feststellung der
Krankheit durch die zuständige Veterinärbehörde.

In diesem Zusammenhang weist das Ministerium nochmals nachdrücklich
darauf hin, das die Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen bei der
zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Das gilt auch für einzeln
gehaltene Hobbytiere. Darüber hinaus hat der Tierhalter seinen
Tierbestand bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu melden. Ein
Verdacht auf Ausbruch der Blauzungenkrankheit ist der zuständigen
Behörde unverzüglich anzuzeigen. Tierhalter, die den vorgenannten
Pflichten nicht nachkommen, erhalten im Falle von Tierverlusten durch
die Tierseuche keine Entschädigungsleistungen von Land und
Tierseuchenkasse. Darüber hinaus riskieren sie erhebliche Kürzungen
von Betriebsprämienzahlungen. Dies gilt grundsätzlich für alle
Tierseuchen.





 



 

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