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AHO Aktuell - 18.09.2007

Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg bei Rindern und Schafen


Stuttgart (aho) - Das Virus der Blauzungenkrankheit ist bei Proben
von Rindern und Schafen aus Baden-Württemberg durch das Staatliche
Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum
erstmalig festgestellt worden. Die Proben wurden bei Tieren aus dem
Main-Tauber-Kreis, dem Landkreis Heilbronn, dem Enzkreis sowie dem
Ortenaukreis entnommen, die jeweils typische Krankheitsanzeichen
zeigten. Es handelt sich um die ersten Nachweise des Erregers im
Südwesten. Das Friedrich-Loeffler-Institut als nationalem
Referenzlabor hat die Befunde bestätigt. Die zuständigen
Veterinärämter haben den Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich
festgestellt und die notwendigen Maßnahmen veranlasst. Weitere
Verdachtsfälle wurden aus den Landkreisen Rhein-Neckar und Karlsruhe
(Stadt und Land) gemeldet. Die amtliche Bestätigung hierfür steht
noch aus. Hierüber informiert jetzt das Ministerium für Ernährung und
Ländlichen Raum in Stuttgart.

Nachdem die Krankheit im letzten Jahr erstmalig in Deutschland
aufgetreten war, ist das Geschehen seit Juni 2007 erneut aktiv. Die
Übertragung erfolgt ausschließlich über Stechmücken, nicht von Tier
zu Tier. Seither sind wieder über 4.500 Ausbrüche insbesondere in den
schon letztes Jahr betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Hessen aufgetreten. Die Krankheit befällt
insbesondere Rinder und Schafe und ist seit langem in wärmeren
Regionen (Mittelmeerraum, Afrika) bekannt.

Die Blauzungenkrankheit führt zu wirtschaftlich nachteiligen
Auswirkungen auf die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe durch
die Erkrankung der Tiere und die Handelsbeschränkung ganzer Regionen.
Da bisher durch den einzelnen Tierhalter nicht beherrschbar, wird die
Krankheit staatlicherseits als Tierseuche bekämpft. Dies geschieht
insbesondere durch die Reglementierung des Viehverkehrs, mit
Transportbeschränkung und sonstigen Auflagen. Besonders restriktiv
werden Beschränkungen beim Viehverkehr in und aus der sogenannten 20
- Kilometer-Zone wirksam (20 Kilometer Radius um die betroffenen
Betriebe). Neben diesen Sperrzonen werden Beobachtungszonen mit einem
Radius von 150 Kilometer um den Ausbetrieb gebildet, indem ebenfalls
Beschränkungen gelten.

Es wird davon ausgegangen, dass im Winterhalbjahr keine weiteren
Infektionen stattfinden, da die Stechmücken als Überträger nicht mehr
aktiv sind. Ein zugelassener Impfstoff für den in Deutschland
auftretenden Virustyp existiert bislang nicht. Für das Jahr 2008 ist
ein solcher Impfstoff angekündigt.



 



 

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