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AHO Aktuell - 17.09.2007

Blauzungenkrankheit hat auch den Landkreis Leer erreicht


Leer (aho) - Die Blauzungenkrankheit hat nun auch den Landkreis Leer
erreicht: Bei einer Routineuntersuchung wurde das Blauzungenvirus bei
einem Rind aus einem Rhauderfehner Bestand nachgewiesen. Der Befund
wurde durch eine weitere Untersuchung des Veterinärinstitutes
Oldenburg (LAVES) und am Montagvormittag auch durch das Referenzlabor
des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems bestätigt. Ein
inzwischen vorliegender zweiter Fall kommt ebenfalls aus einem
Bestand in Rhauderfehn. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung hat
durch eine Allgemeinverfügung das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme
der Insel Borkum zum Gefährdungsgebiet erklärt und die üblichen
Maßnahmen angeordnet.

Um die betroffenen Betriebe wurde nach den für solche Fälle geltenden
Vorschriften ein so genanntes Gefährdungsgebiet mit einem Radius von
20 Kilometern festgelegt. Damit ist das gesamte Kreisgebiet außer
Borkum betroffen. Das darüber hinaus vorgeschriebene
Beobachtungsgebiet hat einen Radius von 150 Kilometern.

Für alle Betriebe mit Schafen, Ziegen und Rindern im
Gefährdungsgebiet wurde die behördliche Beobachtung nach dem
Tierseuchengesetz angeordnet. Nach näherer Anweisung des
Veterinäramtes sind regelmäßige klinische Untersuchungen der lebenden
Tiere durchzuführen. Seuchenverdächtige und an der
Blauzungenkrankheit verendete Tiere sind dem Veterinäramt zur
Untersuchung zu melden. Außerdem sind Aufzeichnungen über den Bestand
der Tiere zu führen, Bestandsveränderungen durch das Verenden von
Tieren oder Geburten müssen täglich erfasst werden. Tiere und Ställe
sind mit zugelassenen Insektiziden entsprechend den Empfehlungen des
Herstellers zu behandeln. Verendete Tiere sind nach den
erforderlichen Untersuchungen unschädlich zu beseitigen.

Der Galli-Viehmarkt ist nach Mitteilung der Kreisverwaltung durch die
Blauzungenkrankheit nicht in Frage gestellt. Ob und inwieweit für den
Verkauf in bestimmte Gebiete Einschränkungen gelten, kann bei Bedarf
beim Veterinäramt der Kreisverwaltung oder beim Viehmarktmeister der
Stadt Leer erfragt werden.



 



 

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