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AHO Aktuell - 12.09.2007

EU will Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte mit Farbcode


Brüssel (aho/lme) - Die EU-Mitgliedstaaten haben dem Vorschlag der
EU-Kommission zugestimmt, der eine verbesserte Rückverfolgung,
Identifikation und Bewertung von tierischen Nebenprodukten vorsieht.
Darauf hat sich der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelsicherheit
und Tiergesundheit der EU geeinigt. Gemäß dem Kommissionsvorschlag
soll die Richtlinie für tierische Nebenprodukte (EC) Nr. 1774/2002
dahingehend erweitert werden, dass alle tierischen Nebenprodukte beim
innereuropäischen Transport von einem zum anderen Mitgliedsland mit
einem Farbcode versehen werden. Die jeweilige Farbe ist dabei abhängig
von der Art des tierischen Nebenproduktes.

Es soll nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission drei
Kategorien geben. Schwarz steht demnach für Material der Kategorie
eins. Das betrifft Tierkadaver, von denen eine mögliche Gefahr
ausgeht. Gelb steht für Material der Kategorie 2. Hierbei handelt es
sich um verendetes Vieh. Grün für Material der Kategorie 3 umfasst
beispielsweise abgelaufenes Fleisch, was aber ursprünglich für den
Verzehr gedacht war.

Den Mitgliedsstaaten bleibt es darüber hinaus frei gestellt, weitere
Farb-Codierungs-Systeme auf nationaler Ebene einzuführen, sofern der
Transport der tierischen Nebenprodukte innerhalb der eigenen Grenzen
stattfindet. Die Regeln für Handelsbescheinigungen, die jeden
Transport von tierischen Nebenprodukten innerhalb der EU begleiten,
werden verändert, um die Rückverfolgung weiter zu verbessern. Die
Farbe zur Kennzeichnung muss aus glyceroltriheptanoate (GTH)
bestehen. Die Bestimmungen treten am 1. Juli 2008 in Kraft.



 



 

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