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AHO Aktuell - 12.09.2007

Schlachtabfälle dürfen künftig eingefärbt werden


(aid) - Um künftig Fleischskandale wie jüngst in Bayern zu verhindern,
werden seit einigen Monaten verstärkt Konzepte entwickelt, wie
Schlachtabfälle durch Einfärben kenntlich gemacht werden können.
Niedersachsen fördert beispielsweise ein Forschungsprojekt an der
Universität Leipzig. Das Leipziger Projekt erscheine viel
versprechend, heißt es in einer Pressemitteilung des zuständigen
Verbraucherschutzministeriums. Danach sollen Schlachtabfälle nicht
nur einfacher zu überwachen sein, sondern illegal verarbeitete
Schlachtabfälle in verdächtigen Lebensmitteln sollen ebenfalls
nachweisbar sein. Das Kennzeichnungsverfahren sei so angelegt, dass
die Herstellung von Tiernahrung aus K-3-Fleisch (minderwertiges,
jedoch nicht gesundheitsschädliches Fleisch) nicht behindert werde.

Bisher konnte sich die farbliche Kennzeichnung von Schlachtabfällen
wegen des Widerstands anderer Mitgliedstaaten in der EU nicht
durchsetzen. Nach dem Entwurf zur Änderung der in der Verordnung
1774/2000 enthaltenen "Hygienevorschriften für nicht für den
menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte", den der
Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit bei
der Europäischen Kommissionbereits vor der Sommerpause beraten hat,
könnten aber künftig die nationalen Regierungen selbst beschließen,
wie K-3-Fleisch zu kennzeichnen ist, heißt es in den EU-Nachrichten.

aid, Renate Kessen



 



 

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