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AHO Aktuell - 10.09.2007

Landkreis Schwandorf: Vogelgrippe eindeutig festgestellt


Schwandorf (aho) - Aufgrund weiterer Untersuchungen an Probenmaterial
aus dem Landkreis Schwandorf durch das Referenzinstitut FLI ergibt
sich am Montag, den 10. September, um 18.00 Uhr nach einer
Information aus dem Landratsamt Schwandorf eine neue Einschätzung der
Gesamtsituation. Die Untersuchungsergebnisse lassen nach Auskunft der
Fachstellen keinen Zweifel, dass die im Landkreis Schwandorf
genommenen Proben die hochpathogene Erregerform des H5N1-Virus
enthalten. Daraus ergibt sich für das Handeln des Landratsamtes
Schwandorf eine neue Grundlage:

- Es wird der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt.

- Mit einer Allgemeinverfügung wird um die vermutlichen
Ausbruchsbereiche im Raum Nittenau und Bruck ein Sperrgebiet von rund
3 km eingerichtet. Dieses Sperrgebiet entspricht räumlich dem
Bereich, in dem schon bisher eine sogenannte stand-still-Anordnung
den Warenverkehr auf Geflügel haltenden Betrieben eng reglementiert
hat. Diese Bestimmungen werden für die Betriebe aufrechterhalten. Im
gesamten Sperrbezirk gilt des weiteren eine umfassende Stallpflicht
für alle Geflügel. - Es werden ein Beobachtungsbereich von rund 10 km
und eine Kontrollzone von rund 13 km eingerichtet. Hier unterliegen
Geflügel haltenden Betriebe besonderen Überwachungen. Der
Warenverkehr von und zu diesem Betrieb wird reglementiert.

Die Feststellung des Ausbruchs hat keine Auswirkung auf die
Keulungsmaßnahme in den Beständen von Trumling und Hofing. Die
Entscheidung zur Keulung und die Vorgehensweise wird davon nicht
berührt.

Das Gesundheitsamt am Landratsamt Schwandorf betont, dass auch durch
den festgestellten Ausbruch der Geflügelpest keine Gefährdung der
Bevölkerung gegeben ist. Es handelt sich um eine Tierseuche.

Das Landratsamt Schwandorf richtet ab sofort ein Bürgertelefon ein:
Unter der Rufnummer 09431 / 471-499 können Informationen zur
räumlichen Ausdehnung der Sperr- und Überwachungsgebiete, zu den
einzelnen Bestimmungen der Allgemeinverfügung und zu den jeweils
aktuellen Maßnahmen abgerufen werden.



 



 

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