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AHO Aktuell - 05.09.2007

Blauzungenkrankheit: Beobachtungsgebiet auch in Sachsen


Dresden (aho) - Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der
Blauzungenkrankheit in Thüringen sowie einem Fall in Bayern sind
Beobachtungsgebiete mit einem Radius von 150 km (150 km-Zone)
einzurichten. Davon sind auch Teile West- und Südwestsachsens
betroffen. Es handelt sich dabei um die kreisfreien Städte Zwickau und
Plauen, den gesamten Vogtlandkreis sowie Teile der Landkreise
Delitzsch, Leipziger Land, Zwickauer Land und Aue-Schwarzenberg. Die
Einrichtung des Beobachtungsgebietes wird durch das jeweils zuständige
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) öffentlich bekannt
gemacht. Im Beobachtungsgebiet unterliegen Wiederkäuer (empfängliche
Tiere) Verbringungsbeschränkungen und Tierhalter sind verpflichtet,
ihre Haltung beim zuständigen LÜVA anzuzeigen, sofern dies noch nicht
geschehen ist.



 



 

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