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AHO Aktuell - 05.09.2007

Flächenbrand: Ganz Hessen wegen Blauzungenkrankheit in 20-km-Zone


Wiesbaden (aho) - „Nachdem am Wochenende weitere Ausbrüche der
Blauzungenkrankheit im Regierungsbezirk Kassel in den Kreisen
Hersfeld-Rotenburg und Schwalm-Eder-Kreis aufgetreten sind, wurde der
gesamte Regierungsbezirk nun zur 20-km-Zone erklärt. Damit liegt
jetzt ganz Hessen in der 20-km-Zone. In dieser Zone gelten bestimmte
Beschränkungen für den Handel mit Tieren empfänglicher Arten -
insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen. Die Ämter für Veterinärwesen
und Verbraucherschutz in den Landkreisen und kreisfreien Städten
erteilen Auskünfte über die einzuhaltenden Bedingungen und
Anforderungen“, so der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für
Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Karl-Winfried Seif, in
Wiesbaden.

Die Krankheitserscheinungen der Blauzungenkrankheit, so der
Staatssekretär weiter, hätten sich im Verhältnis zu den Ausbrüchen im
vergangenen Jahr deutlich verschlimmert. „Insbesondere bei Schafen
kommt es vermehrt zu Infektionen und nachfolgenden Todesfällen.
Besonders betroffen sind hiervon die Landkreise Marburg-Biedenkopf
und Lahn-Dill. Dort sind derzeit etwa 30 Prozent des Schafbestandes
von der durch Stechmücken übertragenen Seuche betroffen. Durch die
Todesfälle bei Schafen, aber auch durch Minderung der Milchleistung
bei Rindern ist der wirtschaftliche Schaden für die betroffenen
Tierhalter erheblich!“ Staatssekretär Seif wies daher nochmals darauf
hin, dass für nachgewiesene Tierverluste durch die
Blauzungenkrankheit eine Härtefallbeihilfe durch die Hessische
Tierseuchenkasse möglich sei. Das Land beteilige sich zur Hälfte an
diesen Kosten. Seif: „Die betroffenen Tierhalter sind durch den
Ausbruch der Krankheit hart getroffen. In dieser für alle sehr
belastende Situation werden die Tierhalter auch finanziell
unterstützt. Die Hessische Tierseuchenkasse hat schon im vergangenen
Jahr beschlossen, dass für Rinder, Schafe und Ziegen, die
nachweislich an der Blauzungenkrankheit verendet sind eine sogenannte
Härtebeihilfe gezahlt wird!“

Wie der Staatssekretär weiter berichtet, wird eine Beihilfe in Höhe
von höchstens 512 Euro pro Tier bei Schafen, bei Ziegen höchstens 205
Euro pro Tier und bei Rindern jeweils bis zu 2.046 Euro für jedes
Tier gewährt. „Auch die Abwicklung haben wir unbürokratisch geregelt:
Als Nachweis des Vorliegens der Blauzungenkrankheit ist eine
amtstierärztliche Begutachtung des verendeten Tieres ausreichend. In
anderen Fällen ist eine abgesicherte Labordiagnose erforderlich“, so
Seif und weiter: „Sollten - auf Grund der Schwere der Krankheit -
Tiere eingeschläfert werden müssen, dann können natürlich hierfür
Härtebeihilfen in gleicher Höhe geltend gemacht werden!“

Zum Hintergrund:

Derzeit steht ein zugelassener Impfstoff gegen das hier vorkommende
BT-Virus des Serotyps 8 europaweit nicht zur Verfügung. Nach
Informationen zweier Impfstoffhersteller ist erst ab Mitte nächsten
Jahres mit einem wirksamen Impfstoff zu rechnen. Die
Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine nicht ansteckende, durch
Insekten übertragene Viruserkrankung der Schafe, Ziegen, Rinder. Sie
gilt als für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte
können ohne Bedenken verzehrt werden.



 



 

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