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AHO Aktuell - 05.09.2007

Flächenbrand: Blauzungenkrankheit jetzt auch im Landkreis Harburg


Harburg (aho) - Die Amtstierärztin des Landkreises Harburg Dr. Astrid
Krüger hat am Montag, 3. September 2007, den ersten Fall von
Blauzungenkrankheit an einem Rind im Landkreis Harburg amtlich
festgestellt.

Der Landkreis Harburg hat zum Schutz vor Ausbreitung der
Blauzungenkrankheit eine Allgemeinverfügung erlassen, die am
Dienstag, 4. September 2007 in Kraft tritt und amtlich bekannt
gemacht wird.

In einem Umkreis von 20 Kilometern des aufgetretenen Falls von
Blauzungenkrankheit sind besondere Schutzmaßnahmen vorzunehmen, um
die Verschleppung der Blauzungenkrankheit zu verhindern. Dazu gehört,
dass Rinder, Schafe und Ziegen sowie deren Ställe oder sonstige
Standorte mit zugelassenen Insektiziden entsprechend den Empfehlungen
des Herstellers zu behandeln sind. Seuchenverdächtige und verendete
Tiere müssen dem Veterinäramt des Landkreises Harburg zum Zwecke
weitergehender Untersuchungen sofort gemeldet werden.

Das Gefährdungsgebiet umfasst im Landkreis Harburg das gesamte
Kreisgebiet mit Ausnahme der Einheitsgemeinde Neu Wulmstorf und der
Samtgemeinden Hollenstedt und Tostedt.

Weiter betroffen sind Teile des Landkreises Lüneburg, der Stadt
Hamburg sowie die Kreise Herzogtum-Lauenburg und Stormarn
(Schleswig-Holstein). Dort werden eigenständige Allgemeinverfügungen
erlassen.



 



 

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