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AHO Aktuell - 05.09.2007

Premiere: Blauzungenkrankheit im Main-Taunus-Kreis


Hofheim (aho) - Im Main-Taunus-Kreis ist erstmals die
Blauzungenkrankheit aufgetreten. Wie der Erste Kreisbeigeordnete
Hans-Jürgen Hielscher mitteilt, wurde die Tierkrankheit zuerst bei
einem Rind in einem Betrieb in Kelkheim festgestellt. Da der MTK
bereits als so genanntes Gefährdungsgebiet eingestuft sei, dürften
keine gefährdeten Tierarten über die Kreisgrenzen hinweg
transportiert werden.

Laut Hielscher wurde bei einem erkrankten Rind in Kelkheim eine
Blutprobe gezogen, die vom Landeslabor in Gießen für positiv befunden
wurde. Einzelheiten zu dem Betrieb nannte Hielscher nicht. Es bestehe
auch keine direkte Gefahr für andere Tiere aus diesem Bestand, weil
die Krankheit nicht von Tier zu Tier, sondern ausschließlich über
eine bestimmte Stechmückenart übertragen werde. Außerdem sei in
Hofheim bei Schafen, Rindern und einem Reh amtstierärztlich der
Verdacht auf Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Die
Blutproben würden derzeit vom Landeslabor untersucht.

Potenziell gefährdet sind im Main-Taunus-Kreis 128 Betriebe mit
Wiederkäuern. Derzeit werden für die Krankheit empfängliche Tiere in
48 Rinder-, 54 Schaf- und 26 Ziegenbeständen gehalten.

Seit die Blauzungenkrankheit kürzlich im benachbarten Hochtaunuskreis
aufgetreten ist, gilt der Main-Taunus-Kreis bereits als
Gefährdungsgebiet. Die Regelungen dafür gelten weiter: Potenziell
gefährdete Tierarten dürfen den Kreis nicht verlassen, und alle
Tierhalter sind aufgefordert, den Gesundheitszustand ihrer Tiere
genau zu beobachten. Bei Krankheitserscheinungen oder Todesfällen
müssen sofort der Haustierarzt oder das Amt für Veterinärwesen
informiert werden. Entschädigungen können als Härtebeihilfe bei der
Tierseuchenkasse beantragt werden. Die Abwicklung übernimmt das Amt
für Veterinärwesen.



 



 

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