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AHO Aktuell - 05.09.2007

Rhein-Kreis Neuss: Blauzungenkrankheit bei Schafen festgestellt


Neuss (aho) - In den letzten Tagen ist die Blauzungenkrankheit auch
bei Schafen im Rhein-Kreis Neuss aufgetreten und breitet sich weiter
aus. In über 15 Schafhaltungen wurden Erkrankungen oder verendete
Schafe dem Amtstierarzt gemeldet. Untersuchungen bestätigten bei den
Verdachtsfällen den Ausbruch der Krankheit. Vor fast genau einem Jahr
wurde im Raum Aachen erstmalig die Blauzungenkrankheit, eine bis
dahin in Deutschland unbekannte Tierseuche, amtlich festgestellt. Der
Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht
gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt
werden.

Übertragungsweg und Krankheitssymptome

Wie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreise
Neuss weiter informiert, ist die Blauzungenkrankheit eine nicht von
Tier zu Tier ansteckende, nur von Stechmücken übertragene
Infektionskrankheit, an der vor allem Schafe erkranken und verenden
können. Daneben können auch Rinder und Ziegen erkranken. Die Symptome
sind bei Rindern jedoch unauffälliger als bei Schafen. Sieben bis
acht Tage nach der Infektion zeigen sich bei Schafen die ersten
Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie
und Absonderung von der Herde. Kurz nach dem Anstieg der
Körpertemperatur erscheinen die Mundschleimhäute gerötet und
schwellen an. Die Schafe speicheln sehr stark und haben Schaum vor
dem Maul. Die Zunge schwillt an und wird blau und kann sogar manchmal
aus dem Maul hängen. Die Tiere können lahm gehen, tragende Schafe
vorzeitig gebären. Erkrankte Schafe können acht bis zehn Tage nach
der Infektion sterben.

Je mehr infizierte Mücken ein Schaf stechen, umso mehr Viren gelangen
in das Schaf und umso dramatischer ist der Krankheitsverlauf. Bisher
hat der verregnete Sommer einen starken Mückenflug verhindert. Jeder
trockene, warme Tag erhöht die Gefahr für die Tiere von infizierten
Mücken gestochen zu werden. Sie sollten daher mit Insekten
abwehrenden Mitteln behandelt und nachts, wenn möglich, im Stall
stehen, da die Mücken nacht- und dämmerungsaktiv sind. Mit einer
Impfmöglichkeit gegen die Blauzungenkrankheit wird frühestens Anfang
2008 gerechnet.

Diagnose

Wenn ein Tierhalter eine Erkrankung feststellt, sollte er umgehend
seinen Hoftierarzt benachrichtigen, so dass dieser eine Blutprobe zur
Absicherung der Diagnose zieht. Der Tierarzt oder der Besitzer zeigt
dann den Verdacht der Blauzungenkrankheit beim Amtstierarzt an. Die
Tierseuchenkasse entschädigt für die Tiere, die nach der Anzeige
verendeten oder eingeschläfert wurden, nach einer Schätzung des
Wertes zu 100 Prozent. Für Tiere, die vor der Anzeige an
Blauzungenkrankheit verenden, gibt es eine Entschädigung von 50
Prozent.



 



 

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