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AHO Aktuell - 01.09.2007

Tierquälerei: Gericht belegt Landwirt mit zweijährigem Berufsverbot und Geldstrafe


Wetzlar / Kirchhain (aho) - Das Kirchhainer Amtsgericht verurteilte
jetzt einen Landwirt zu 4.500 Euro Geldstrafe und belegte ihn mit
einem zwei Jahre währenden Tierumgangsverbot. Das berichtet jetzt die
Marburger Neue Zeitung. Der 52-jährige Landwirt führt seit Jahrzehnten
einen Vollerwerbsbetrieb ohne dabei aufgefallen zu sein. Die Anklage
warf ihm jetzt wiederholte Tiermisshandlung vor. In einem Fall hatte
er eine Kuh nach dem Abkalben (Geburt) mit Stricken aus dem Stall auf
den Hof unter einen Baum gezerrt und dort unversorgt liegen gelassen.

Nach seiner Ansicht war sie zu schwach zum Aufstehen gewesen. "Ich
habe geglaubt, sie würde sich dort wieder erholen und von alleine
aufstehen", zitiert die Zeitung den Angeklagten vor Gericht.

Nach einem anonymen Anruf hatte der Marburger Amtstierarzt das Tier
auf der lediglich geschotterten Fläche vorgefunden. Vom erbärmlichen
Zustand des Tieres hatte er Fotos gemacht, die als Beweis auf den
Richtertisch kamen und beim Richter Kopfschütteln auslösten. Das Tier
lag mit weit gespreizten Hinterläufen und auf dem Bauch in einer
völlig unnatürlichen Lage, die auch für Laien als solche erkennbar
war. Wie sich später herausstellte, war der Oberschenkelkopf aus dem
Becken ausgekugelt, der Knochen an zwei Stellen gebrochen und die
Muskeln teilweise abgerissen. "Das Tier war zum Zeitpunkt, als ich
den Hof aufgesucht hatte, zu schwach den Kopf zu heben und hat nur
noch leise gestöhnt", beschrieb der Amtstierarzt den Zustand der Kuh.
Er hat sie dann an Ort und Stelle eingeschläfert, um dem Leiden ein
Ende zu machen.

Ein zweites Muttertier lag in ähnlichem Zustand nur wenig entfernt
von der andern Kuh, allerdings auf einer Wiese. Auch diese wurde vom
Amtstierarzt eingeschläfert, so die Zeitung.

Eine anschließende Obduktion beider Tiere ergab schwere äußere und
innere Verletzungen und Anomalien. Neben den Knochenbrüchen wurden im
Körper der Kühe Anzeichen von Fäulnis, eine angeschwollene Leber,
Entzündungen in der Gebärmutter und im Brustbereich gefunden. In der
Gebärmutter einer der Kühe fand der Tierarzt rund zehn Liter einer
übelriechenden Flüssigkeit aus Blut und Eiter, so die Zeitung in
ihrem Bericht über den Prozess.

"Wahrscheinlich waren dies die Reste der nicht ausgeschiedenen
Nachgeburt", erklärte der Veterinär. Nicht durch das Kalben, sondern
durch länger dauernde Entzündungsprozesse sei der innere Zustand der
Tiere bestimmt worden.

Durch eine Unterbringung in einem sogenannten Abkalbstall wären auch
die Verletzungen im Bereich des Beckens, die Knochenbrüche und die
Muskelabrisse vermeidbar gewesen.

Weder habe der Landwirt die Geburten sorgfältig genug überwacht, noch
habe er den Kühen eine tierärztliche Versorgung zukommen lassen,
führte der Amtstierarzt weiter aus. "Ich kann doch nicht Tag und
Nacht im Kuhstall sitzen", bestätigte der Landwirt die Meinung des
Veterinärs nur selten im Stall gewesen zu sein.

Wegen zweifach erwiesenem Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz
forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 150
Tagessätzen zu 30 Euro. Dem schloss sich Richter Joachim Filmer an.
Außerdem verhängte er gegen ihn ein zweijähriges Tierumgangsverbot.
Zusätzlich muss der Landwirt die Verfahrenskosten tragen.



 



 

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