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AHO Aktuell - 25.08.2007

Verdacht auf Vogelgrippe im Landkreis Erlangen-Höchstadt


Erlangen (aho) - Der Vorverdacht auf H5N1 - Befalls eines
Geflügelzuchtbetriebes im Landkreis Erlangen-Höchstadt hat das
Kreisveterinäramt unter Landrat Eberhard Irlinger veranlasst,
vorsorglich Schutzmaßnahmen einzuleiten und Untersuchungsproben
auswerten zu lassen.

Wie das Labor der "Wichmann Enten GmbH" in Wachenroth dem
Veterinäramt mitteilte, sind bei jungen Enten im Rahmen der
regelmäßig durchgeführten Untersuchungen (mikrobiologisches
Screening) mehre Fälle des H5N1 - Virus nachgewiesen worden. Diese
Untersuchungsergebnisse stammen aus einem Stall, in dem derzeit
44.000 Tiere untergebracht sind. Nach jetzigem Kenntnisstand stammen
die Jungenten aus einem Betrieb in Niedersachsen, von wo aus sie vor
rund vier Wochen nach Wachenroth gelangt sind.

Das Veterinäramt hat nach eigenen Angaben sofort reagiert. Der
Werksschutz des Unternehmens hat eine Betriebssperre eingerichtet, die
das Betriebsgelände derzeit abriegelt. Ausschließlich die zuständigen
Veterinäre und vor Ort erforderliches Personal erreicht bzw. verlassen
das Areal über Hygieneschleusen und tragen vor Ort entsprechende
Schutzkleidung.

Derzeit sind die Kreisveterinäre unter der Leitung des zuständigen
Abteilungsleiters Dr. Ottmar Fick auf dem Geflügelhof mit der
Probenentnahme bei bereits verendeten aber insbesondere auch bei
kranken und gesund erscheinenden Enten beschäftigt. Die hier
entnommenen Proben werden dann schnellstmöglich über das LGL in
Erlangen zum Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems geleitet,
von wo Anfang der kommenden Woche das Untersuchungsergebnis erwartet
wird (es existieren verschiedene Varianten des H5N1- Virus; im
Friedrich-Loeffler-Institut kann nachgewiesen werden, ob es sich
tatsächlich um den hochinfektiösen Virustyp handelt).

Im Umkreis von 3 km um den Geflügelbetrieb herum wird zurzeit als
Vorsorgemaßnahme ein Sperrbezirk eingerichtet, wenngleich im
entsprechenden Areal seit Auftreten einiger Vogelgrippefälle Anfang
des vergangenen Jahres die von der Behörde erlassenen Schutzmaßnahmen
bis heute Bestand hatten. So waren und sind weiterhin Hunde an der
Leine zu führen und es besteht seit Anfang 2006 Hauspflicht für
freilaufendes Geflügel und Katzen.

Für das direkte Umfeld um den Geflügelzuchtbetrieb besteht keine
Gefahr, so das Landratsamt in einer Presseinformation.

Diese Erkenntnis ergibt sich nicht zuletzt aus der Tatsache, dass das
Gebiet um das Unternehmen herum seit dem vergangenen Jahr als
"Risikogebiet" gilt und aufgrund dessen besonders intensiv beobachtet
und kontrolliert worden ist. So befindet sich in diesem Bereich durch
vorsorgliche Vergrämungsmaßnahmen kein Wassergeflügel mehr;
Wildmonitoringergebnisse waren durchweg negativ.







 



 

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