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AHO Aktuell - 16.08.2007

Hennenhalter sagen Salmonellen den Kampf an +++Tierseuchenkasse bietet Beihilfen


L P D - Für die Halter von Legehennen wird es jetzt Ernst mit der
Bekämpfung von Salmonellen. In allen Beständen mit mehr als 250
Zucht- oder mehr als 1.000 Legehennen gilt ab Februar kommenden
Jahres eine fortlaufende Untersuchungspflicht auf Salmonellen, mit
Beginn des Jahres 2009 dürfen Eier aus Beständen mit positivem Befund
nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Für Betriebe, von denen
bereits tatsächlich eine Erkrankung bei Menschen ausgegangen ist,
gilt voraussichtlich sogar schon ab diesem Herbst ein
Vermarktungsverbot. Damit wird nach Angaben des Landvolks
Niedersachsen den EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Infektionen bei
Tieren, die zu Erkrankungen bei Menschen führen können, Rechnung
getragen. Salmonellen kommen in der Natur häufig vor und führen beim
Menschen zu in der Regel harmlosen Durchfallerkrankungen. Geschwächte
meist ältere Personen sowie Säuglinge können dagegen auch schwer
erkranken.

Damit der Infektionsgrad in der verbleibenden Zeit so weit wie
möglich gesenkt werden kann und Hennenhalter dem drohenden
Vermarktungsverbot entgehen können, hat die Niedersächsische
Tierseuchenkasse kürzlich ein Beihilfeprogramm zur
Salmonellenbekämpfung beschlossen, für das sich der Landvolkverband
massiv gegenüber dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium
eingesetzt und dort auch Unterstützung erreicht hat. Danach übernimmt
die Tierseuchenkasse die Kosten von bakteriellen Untersuchungen sowie
Impfkosten. Außerdem werden in positiv getesteten Beständen 50
Prozent der Tötungskosten sowie 50 Prozent des gemeinen Wertes der
Tiere erstattet. Hennenhalter, die an dem Bekämpfungsprogramm
teilnehmen wollen, müssen sich allerdings sputen. Bis zum 1.
September müssen sie ihre Teilnahme gegenüber dem zuständigen
Veterinäramt erklären und sich zur Durchführung eines
Hygieneprogramms verpflichten.

Neben den konsequenten Impfungen in Abhängigkeit vom
betriebsindividuellen Risikopotenzial gehört dazu ein umfangreiches
Hygienepaket in den Ställen, unter Anderem eine ganze Reihe von zu
dokumentierenden Desinfektionsmaßnahmen, auch bei den
Transportfahrzeugen. Der Zugang zum Stall darf nur durch eine
Hygieneschleuse erfolgen, dabei müssen alle Personen stallspezifische
Schutzkleidung tragen. Für betriebsfremde Personen muss ein
Besucherbuch geführt werden. Schadnager, Ungeziefer und Parasiten
sind regelmäßig zu bekämpfen und der Erfolg zu dokumentieren. Selbst
für die angelieferten Futtermittel müssen Untersuchungsergebnisse auf
Salmonellen vorliegen. Trotz der vielen mit dem Programm verbundenen
Verpflichtungen rät das Landvolk allen Hennenhaltern dringend zur
Teilnahme.




 



 

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