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AHO Aktuell - 15.08.2007

Die Blauzungenkrankheit hat den Vogelsbergkreis erreicht


Lauterbach (aho) - In einer Blutprobe eines erkrankten Rindes aus
Mücke-Nieder-Ohmen wurde das Virus der Blauzungenkrankheit
nachgewiesen. Dies teilt das Amt für Veterinärwesen und
Verbraucherschutz in Lauterbach mit. Der Nachweis der
Blauzungenkrankheit im Vogelsbergkreis hat zur Folge, dass sich die
bisherigen Restriktionsgebiete weiter in süd-östlicher Richtung
ausgedehnt haben.

Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Erkrankung
nicht auf den Menschen übertragbar ist und auch der Verzehr von Milch
und Fleisch mit keinem gesundheitlichen Risiko verbunden ist. Die
Ansteckung erfolgt nicht von Tier zu Tier sondern über Stechmücken.

Zu dem 20-Kilometer-Gefährdungsgebiet gehören ab sofort sämtliche
Ortsteile von folgenden Großgemeinden: Mücke, Homberg/Ohm, Gemünden,
Kirtorf, Antrifttal, Romrod, Feldatal, Lautertal und Ulrichstein.

Ferner sind folgende Teilbereiche von Großgemeinden betroffen:
Alsfeld: westlich der B 254, Stadtteile Billertshausen, Angenrod,
Leusel, Liederbach, Altenburg; Schwalmtal: Ortsteile Hopfgarten,
Ober-Sorg, Unter-Sorg, Vadenrod, Storndorf, Hergersdorf; Lauterbach:
Stadtteile Wallenrod, Allmenrod; Schotten: Kernstadt, Stadtteile:
Betzenrod, Götzen, Rudingshain, Einartshausen, Michelbach, Rainrod,
Busenborn, Breungeshain, Eschenrod.

Das übrige Kreisgebiet bleibt weiterhin unter den Auflagen der 150-km
Zone.

Die bereits bekannt gegebenen Schutzmaßnahmen gelten ab sofort auf
für die neu hinzugekommenen Gebiete. Sie gelten ebenso für die
empfänglichen Wiederkäuer von Tierhaltern, die außerhalb des
Gefährdungsgebietes wohnen, deren Tiere sich aber innerhalb des
Gefährdungsgebietes auf der Weide oder sonstigen Standorten befinden.

Wegen der sehr detaillierten Regelungen werden die Tierhalter
gebeten, grundsätzlich vor jedem Verbringen von Rinder, Schafen und
Ziegen sowie Kameliden, bei denen möglicherweise die
20-Kilometer-Schutzzone verlassen werden könnte, sich beim
Veterinäramt Lauterbach über die bestehenden Beschränkungen zu
informieren.

Im Vogelsbergkreis ansässige Halter von Rindern, Schafen, Ziegen und
Kameliden, deren Tierhaltung bisher noch nicht beim Amt für
Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Lauterbach registriert wurden,
werden dringend aufgefordert, sich kurzfristig telefonisch unter der
Telefonnummer (0 66 41) 91 16-80 zu melden.



 



 

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