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AHO Aktuell - 10.08.2007

VG Münster erlaubt Futter mit tierischen Fetten


Köln / Münster (aho/lme) - Auf Lohnmastbetrieben eines
niederländischen Futtermittelunternehmens im Kreis Warendorf dürfen
nach einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Münster
Futtermittel mit tierischen Fetten eingesetzt werden. Das meldet der
WDR - Rundfunk. In Deutschland ist das Verfüttern von Tierfett
verboten, nicht aber in den umliegenden EU - Mitgliedsstaaten. Einzige
Auflage des Gerichtes: das Kälberfutter darf keinen Rindertalg
enthalten. Tierfette sind wesentlich preiswerter als Milchpulver. Die
Kläger hoffen, dass der Europäische Gerichtshof sich mit dem
Tiermehlverbot beschäftigen wird, um eine einheitliche Regelungen zu
schaffen.



 



 

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