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AHO Aktuell - 09.08.2007

Kreis Soest: Vier Fälle von Blauzungenkrankheit bestätigt


Soest (aho) - Das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg hat
in dieser Woche (32. Kalenderwoche) in kurzen Abständen vier Fälle von
Blauzungenkrankheit im Kreis Soest bestätigt. Betroffen sind Rinder in
Soest, Lippstadt, Anröchte und Rüthen. Das teilt der Veterinärdienst
des Kreises Soest mit.

"Die Tiere wiesen zwar keine auffälligen klinischen Symptome auf. Die
Virusinfektion wurde aber im Rahmen von Verkaufsuntersuchungen
entdeckt, bei denen auch die Blauzungenkrankheit im Focus ist",
erläutert Dr. Wilfried Hopp, Chef des Veterinärdienstes im Soester
Kreishaus. In den elf Betrieben im Kreis Soest, die in das laufende
EU-Untersuchungsprogramm (Monitoring) eingebunden sind, seien dagegen
bisher keine Fälle aufgetreten.

Es handelt sich um die ersten Ausbrüche dieses Jahres im Kreis Soest.
Zwischen dem 18. September und dem 30. November 2006 waren 14 Fälle
der Tierseuche in der Region bekannt geworden. Erkrankt waren im
vergangenen Jahr zwei Schafe und zwölf Rinder aus Welver, Lippetal,
Lippstadt, Soest, Werl und Erwitte.

Nach wie vor gilt ganz Nordrhein-Westfalen als "Gefährdungsgebiet"
(ehemalige 20-Kilometer-Zone). Die entsprechende Landesverordnung
bringt für Tierhalter und Viehhändler Restriktionen mit sich.

Innerhalb von NRW dürfen Schlacht- und Zuchttiere ohne Genehmigung
verbracht werden. Schlachttiere dürfen auch in das Beobachtungsgebiet
(ehemalige 150-Kilometer-Zone) ohne besondere Auflagen transportiert
werden. In "freie" Gebiete innerhalb Deutschlands können Schlachttiere
allerdings nur mit Genehmigung des Veterinärdienstes in verplombten
Transporten gebracht werden.

Zuchttiere dürfen in das Beobachtungsgebiet nur mit Genehmigung und
nach tierärztlicher Untersuchung gebracht werden. Der Transport in
"freie" Gebiete ist untersagt.



 



 

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