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AHO Aktuell - 03.08.2007

Weitere Fälle von Blauzungenkrankheit in Mittelhessen


Gießen (aho) - Im Regierungsbezirk Gießen sind in den vergangenen
Tagen mehrere Neuausbrüche der Blauzungenkrankheit bei Rindern
und Schafen
aufgetreten. Nach den Fällen der vergangenen Tage in
Fronhausen, Breidenbach und Angelburg (Kreis Marburg-Biedenkopf) sind
aktuell weitere in Rabenau (Kreis Gießen), Merenberg (Kreis
Limburg-Weilburg) und Rauschenberg (Kreis Marburg-Biedenkopf)
aufgetreten. "Im Gegensatz zu manchen anderen Tierseuchen müssen beim
Auftreten von Blauzungenkrankheit weder die betroffenen Tiere noch der
gesamte Bestand getötet werden", erläutert Dr. Ursula Planz vom
Veterinärdezernat des Gießener Regierungspräsidiums. Allerdings werden
durch die zuständigen Veterinärbehörden im Umkreis von 20 und 150 km
um den Ausbruchsbestand Schutzzonen eingerichtet, in denen bestimmte
Handelsbeschränkungen gelten. Insbesondere bedarf ein Verbringen von
Wiederkäuern aus der 20-km-Schutzzone heraus der Genehmigung durch die
Veterinärbehörde, so das RP.

Die aktuellen Fälle wurden bei Verbringungsuntersuchungen
festgestellt, ohne dass die Tiere klinische Symptome zeigten.
Infolgedessen liegen nunmehr die gesamten Kreisgebiete
Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Gießen sowie der
westliche Teil des Vogelsbergkreises bis etwa Ulrichstein (siehe
unten) im Bereich der 20-km-Schutzzone. Wegen der sehr detaillierten
Regelungen bittet das Regierungspräsidium die Tierhalter,
grundsätzlich vor jedem Verbringen (z. B. Verkauf) von Rindern,
Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern, bei dem möglicherweise die
20-km-Schutzzone verlassen werden könnte, das örtliche Veterinäramt
(bei den Landkreisen) zu befragen. Dort kann man sich detailliert
über die aktuell bestehenden Beschränkungen informieren.

Wie Dr. Ursula Pflanz vom Regierungspräsidium weiter erläutert,
handelt es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine
Viruserkrankung, die ausschließlich bei Wiederkäuern (Rindern, Schafen
und Ziegen, aber auch bei wild lebenden Wiederkäuern wie Hirschen und
Rehen sowie bei Kameliden und Elefanten)
auftritt. Bei anderen
Tierarten und dem Menschen kommt die Krankheit nicht vor. Ursprünglich
nur in tropischen Ländern verbreitet, trat sie in den letzten Jahren
wiederholt im Mittelmeerraum und im vergangenen Jahr erstmalig in
Belgien auf; von dort hat sie sich u. a. auch nach Deutschland
ausgebreitet.

Übertragen wird die Krankheit durch blutsaugende Insekten, vor allem
Gnitzen (Mücken). Wenn infizierte Tiere Krankheitssymptome entwickeln
- was nicht immer der Fall ist - äußern sich diese vor allem in
Entzündungen und Schwellungen der Kopfschleimhäute, unter Umständen
auch in Fieber und Atemnot. Häufig tritt eine blaurote Verfärbung der
Zunge auf (Name!). Bisweilen kommt es auch zu Bläschenbildung an den
Klauen und im Maul, ähnlich wie bei der Maul- und Klauenseuche. Im
Gegensatz zu dieser Krankheit handelt es sich bei der
Blauzungenkrankheit in der Regel um eine Einzeltiererkrankung;
Tierbesitzer, die die genannten Symptome bei ihren Tieren bemerken,
sind verpflichtet, den Verdacht sofort ihrem zuständigen Veterinäramt
zu melden.

Bereits im vergangenen Jahr wurde auf Grund der Ausbrüche in
Nordhrein-Westfalen und Rheinland-Pfalz das gesamte Landesgebiet von
Hessen zur 150 km Schutzzone erklärt. Später kamen, bedingt durch
einzelne Ausbrüche in mehreren hessischen Landkreisen, auch
20-km-Schutzzonen hinzu.

* Im Vogelsbergkreis sind im Einzelnen folgende Gebiete betroffen:
die Gemeinden Mücke, Homberg/Ohm, Gemünden/Felda, Kirtorf sowie Teile
der Gemeindegebiete von Ulrichstein (Gemarkungen Wohnfeld,
Bobenhausen II, Ober-Seibertenrod, Unter-Seibertenrod), der Gemeinde
Feldatal (Gemarkungen Zeilbach, Ermenrod, Groß-Felda, Stumpertenrod),
der Gemeinde Antrifttal (Gemarkungen Bernsburg, Ruhlkirchen) und der
Gemeinde Romrod (Gemarkung Zell südlich der Autobahn A5).





 



 

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