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AHO Aktuell - 02.08.2007

Hessen: Blauzungenkrankheit im Landkreis Marburg-Biedenkopf


Marburg (aho) - Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist bei drei Tieren
der Erreger der Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Betroffen
sind eine kleinere Schafherde in der Gemeinde Angelburg, in der ein
Schaf mit typischen klinischen Symptomen verendet ist (entzündliche
Veränderungen mit Blaufärbung der Zunge und der Maulhöhle), ein Rind
aus einer kleineren Milchviehherde in der Großgemeinde Fronhausen
sowie eine Kuh aus einer Mutterkuhherde in der Gemeinde Breidenbach.
In beiden Rinderherden handelt es sich um Weidetiere. Die Rinder sind
erkrankt mit entsprechenden Veränderungen im Kopfbereich. Besonders
deutlich sind die Veränderungen am Flotzmaul (Verbindung zwischen Nase
und Maul) erkennbar. Das teilte jetzt der Kreis Marburg-Biedenkopf
mit.

Das Allgemeinbefinden der Rinder ist derzeit nicht so weitgehend
gestört, dass mit einem Verenden zu rechnen ist. Die Erkrankung ist
nicht ansteckend für den Menschen und wird ausschließlich über
Stechfliegen, sogenannte Gnitzen, übertragen. Mit dem Verzehr vom
Fleisch oder Milch verbinden sich keinerlei gesundheitliche Risiken.

Die positiven Befunde haben zur Folge, dass der gesamte Landkreis
Marburg-Biedenkopf zum Gefährdungsgebiet, auch "20-Kilometer-Zone"
genannt, erklärt wird.

Besonders betroffen davon sind alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter,
die Zucht- und Nutztiere in die 150 km-Zone bzw. freie Gebiete
verstellen oder Schlachttiere in freie Gebiete abgeben möchten. Um
das Verstellen zu ermöglichen, muss eine Genehmigung bei der
Veterinärbehörde eingeholt werden. Diese wird erteilt, wenn die
Wiederkäuer mindestens 14 Tage vorher mit einem so genannten
Repellent, das heißt wirksamen Arzneimittel, die Insekten abtöten,
behandelt worden sind, eine Blutprobe entnommen und diese mit
negativem Ergebnis auf das Vorliegen des Blauzungenvirus untersucht
wurde. Weiterhin muss die für den Bestimmungsort zuständige
Veterinärbehörde dem Transport vorab zugestimmt haben.



 



 

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