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AHO Aktuell - 01.08.2007

Blauzungenkrankheit breitet sich in Rheinland-Pfalz weiter aus


Koblenz (aho) - Bei einem Schaf und zwei Rindern aus dem Landkreis
Altenkirchen wurde im Landesuntersuchungsamt (LUA) das Virus der
Blauzungenkrankheit nachgewiesen. Die beiden Betriebe liegen
innerhalb des bereits im Jahr 2006 ausgewiesenen Restriktionsgebietes,
eine Ausweitung dieser Zone ist deshalb nicht erforderlich.

Seit dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz Ende
September 2006 wurde die Blauzungenkrankheit in 107
rheinland-pfälzischen Betrieben nachgewiesen. In diesem Jahr haben
sich bislang sechs Tiere neu mit dem Virus infiziert.

Die Tierkrankheit ist für den Menschen ungefährlich. Auch Fleisch und
Milch infizierter Tiere können verzehrt werden. Zur frühen
Krankheitserkennung werden zusätzlich zu den Handels- und den
Verdachtsuntersuchungen seit März diesen Jahres rund 1000 ausgewählte
nicht infizierte Rinder aus 70 rheinland-pfälzischen Beständen
überwacht und monatlich auf Blauzungenkrankheit getestet.

Bei Wildtieren wurde noch keine Infektion nachgewiesen. Vom Oktober
2006 bis Juni 2007 wurden in Rheinland-Pfalz 252 Proben erlegter
Wildtiere (hauptsächlich Reh- und Rotwild) untersucht. Keines der
Tiere hatte die Blauzungenkrankheit.

Die Auflagen für Tierhalter in den Restriktionsgebieten gelten
weiter.

Zum 20-km-Gebiet (Restriktionsgebiet) gehören weiterhin:

Das ganze Gebiet der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms,
Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm,
Cochem-Zell, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, der
Rhein-Hunsrück-Kreis, der Rhein-Lahn-Kreis, der Landkreis Vulkaneifel
und der Westerwaldkreis.

Die kreisfreien Städte Koblenz, Trier und Worms.

Im Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinde Stromberg, die
Verbandsgemeinde Rüdesheim nördlich der B 41, die Verbandsgemeinde
Bad Sobernheim nördlich der B 41 und die Ortsgemeinden Kirschroth,
Martinstein, Meddersheim und Merxheim, und aus der Verbandsgemeinde
Kirn-Land die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn,
Heimweiler, Limbach, Meckenbach und Otzweiler.

Im Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Schweich,
Hermeskeil, Kell, Ruwer. Aus der Verbandsgemeinde Konz die
Ortsgemeinden Kanzem, Oberbillig, Pellingen, Tawern, Wasserliesch,
Wawern, Wiltingen und die Stadt Konz. Aus der Verbandsgemeinde
Saarburg die Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch,
Kastel-Staadt, Mannebach, Ockfen, Schoden, Serrig, Taben-Rodt,
Trassem und die Stadt Saarburg. Aus der Verbandsgemeinde Trier-Land
die Ortsgemeinden Franzenheim, Hockweiler und Igel.



 



 

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