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AHO Aktuell - 23.07.2007

Geflügelpest: Geflügelhalter müssen ihre Tiere beim Veterinäramt melden


Bitburg (aho) - Auf Grund der aktuellen Seuchenlage hinsichtlich der
Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland (244 Ausbrüche seit
24.6.2007) weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung des Eifelkreises
Bitburg-Prüm alle Geflügelhalter auf ihre Anzeige- und
Mitteilungspflicht gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 der Viehverkehrs -
verordnung bzw. § 3 Satz 1 Wildvogel- Geflügelpestschutzverordnung
hin. Nach letztgenannten Vorschriften hat jeder Geflügelhalter - auch
Hobbyhalter - im hiesigen Kreisgebiet der Kreisverwaltung des
Eifelkreises Bitburg-Prüm seine Geflügelhaltung vor Beginn der
Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl
der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer
Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart,
anzuzeigen. Bei erfolgter Betriebsanzeige ist eine erneute Mitteilung
an das Veterinäramt entbehrlich.

In diesem Zusammenhang wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass bei
Unterlassen der erforderlichen Betriebsanzeige der Betrieb keinen
Anspruch auf Entschädigung für Tierverluste nach den einschlägigen
Rechtvorschriften gemäß §§ 66 ff Tierseuchengesetz hat.

Die Nichtanzeige des Betriebes erfüllt einen
Ordnungswidrigkeitstatbestand und kann somit mit einem Bußgeld
geahndet werden, so das Veterinäramt des Eifelkreises Bitburg-Prüm.





 



 

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