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AHO Aktuell - 18.07.2007

Verwaltungsgericht Braunschweig lehnt Eilantrag gegen Gen-Mais ab


Braunschweig (aho/lme) - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist nicht verpflichtet, zum Schutz von
Honigbienen anzuordnen, angebauten gentechnisch veränderten Mais
(sogenannten Gen-Mais) vor der Blüte abzuernten. Das hat die 2. Kammer
des Verwaltungsgerichts Braunschweig am Montag den 16.07.2007
entschieden. Zwei Berufsimker aus Baden-Württemberg und
Mecklenburg-Vorpommern, die jeweils über 100 Bienenvölker verfügen,
hatten vor dem Verwaltungsgericht beantragt, das Bundesamt im Wege
einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Blüte der
gentechnisch veränderten Mais-Pflanzen zu verhindern. Sie befürchten,
dass der Gen-Mais zu einer erhöhten Bienensterblichkeit führt. Die
Richter lehnten den Eilantrag ab, ohne die wissenschaftlich
umstrittene Frage nach dem Zusammenhang von Gen-Mais und
Bienensterblichkeit zu entscheiden. Das Bundesamt habe keine
rechtliche Möglichkeit, die von den Antragstellern begehrten Maßnahmen
anzuordnen. Es sei nur zuständig für die Erteilung von Genehmigungen,
die zum Verkauf von Gen-Mais durch den Erzeuger an Landwirte notwendig
seien, nicht jedoch für Maßnahmen gegen bereits angebauten Gen-Mais.
Für diese Maßnahmen seien die Landesämter für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit zuständig. Außerdem entschied die Kammer, das
Bundesamt sei nicht verpflichtet, für das Jahr 2007 Beobachtungen der
von dem Gen-Mais ausgehenden Umweltwirkungen (ein sogenanntes
Monitoring) anzuordnen. Diese Anordnung habe das Bundesamt für die
Folgejahre bereits getroffen. Für 2007 könne das Bundesamt im Rahmen
seiner Befugnisse keine der von den Antragstellern geforderten
Anordnungen mehr treffen: Das Amt könne nur im Zusammenhang mit dem
Verkauf des Saatgutes durch den Erzeuger tätig werden; dieser habe für
die Saison 2007 aber bereits stattgefunden.

Die schriftliche Begründung der Entscheidung wird in den nächsten
Tagen vorliegen.

(Aktenzeichen: 2 B 193/07)



 



 

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