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AHO Aktuell - 11.07.2007

H5N1 in Nürnberg +++ Weitere tote Wasservögel +++ Sperrbezirk


Nürnberg (aho) - Das Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat am heutigen Samstag, 23.
Juni 2007, bei weiteren tot aufgefundenen Wasservögeln eine Infektion
mit dem H5N1-Virus festgestellt. Es handelt sich dabei um drei
weitere Schwäne und eine Wildente, die am Wöhrder See verendeten, und
um eine Wildgans, die tot am Silbersee aufgefunden wurde. Insgesamt
besteht nun bei sieben im Nürnberger Stadtgebiet sichergestellten
Wildvögeln eine Infektion mit dem „Vogelgrippe-Virus“. Die Stadt
Nürnberg und das Veterinäramt Fürth werden als Vorsichtsmaßnahme
einen Sperrbezirk um die betroffenen Gebiete einrichten und das
Nürnberger Stadtgebiet als Beobachtungsgebiet ausweisen.

Die Kadaver wurden zum nationalen Referenzlabor des
Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems gesandt, um
festzustellen, ob es sich bei dem Erreger um das hoch pathogene
H5N1-Virus handelt.

Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth haben aufgrund der
weiteren Funde Maßnahmen ergriffen, die nach der
Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vorgesehen sind. An den
betroffenen Gewässern wurden Warnschilder aufgestellt. Die Umgebung
wird regelmäßig auf verendete Wildvögel hin kontrolliert. Es wird ein
Sperrbezirk von vier Kilometern Radius und eine Beobachtungszone von
zehn Kilometern Radius um die Fundorte eingerichtet und mit Schildern
gekennzeichnet.

Der Grenzverlauf des Sperrbezirks ist entlang der Straßen Am
Tiergarten, Zum Steigacker, Rehhofstraße, Im Weller, Bacher Straße,
Olgastraße, B14, Günthersbühler Straße, Bayreuther Straße, Bierweg,
Marienbergstraße, Erlanger Straße, Nordwestring B4R, Nopitschstraße,
Ulmenstraße, Frankenstraße, Katzwangerstraße, Julius Lößmannstraße,
Trierer Straße, Zollhausstraße, Breslauer Straße, Regensburger
Straße.

Im Sperrbezirk (4 km) gilt ab 23. Juni 2007 21 Tage lang das Verbot
des Verbringens der von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen
Vögeln anderer Arten stammenden tierischen Nebenprodukte aus
Vogelhaltungen, das Verbot des Verbringens von Geflügel, in
Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten und Bruteiern aus
einer Vogelhaltung, von frischem Fleisch, Hackfleisch oder
Separatorenfleisch, Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen von
Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten oder von
Federwild aus dem Sperrbezirk. Dies gilt nicht für Fleisch und
Fleischzubereitungen, die im Einzelhandel an Verbraucher abgegeben
worden sind.

Tierhalter sind zur Sicherstellung verpflichtet, dass an den Ein-
undAusgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in oder an denen
Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen
ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel
getränkt und stets damit feucht gehalten werden. In Gefangenschaft
gehaltene Vögel anderer Arten dürfen zur Aufstockung des Wildbestandes
nicht freigelassen werden. Federwild darf nur mit Genehmigung der
Stadt Nürnberg gejagt werden.

Ein innerhalb eines Sperrbezirk gelegener Stall oder sonstiger
Standort, in dem oder an dem Geflügel gehalten wird, darf von
betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Dies gilt nicht für
den Stall oder sonstige Standorte betreuenden Tierarzt, dessen
jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung
beauftragten Personen der zuständigen Behörde.

Hunde und Katzen

Hunde und Katzen dürfen im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. Die
Halter haben dies jederzeit sicherzustellen. Verstöße gegen diese
Regelungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet
werden.

Im Beobachtungsgebiet (Radius 10 Kilometer) gilt für die Dauer von 30
Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes: In Gefangenschaft
gehaltene Vögel anderer Arten dürfen nicht zur Aufstockung des
Wildbestandes freigelassen werden. Für die Dauer von 30 Tagen darf
Federwild nur mit Genehmigung der Stadt Nürnberg gejagt werden.
Während der ersten 15 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebietes
dürfen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten
nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.

Hunde und Katzen

Im Beobachtungsgebiet dürfen Hunde und Katzen frei umherlaufen.

Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei
der "Vogelgrippe“ um eine Tierseuche handelt. Im Normalfall infiziert
sich der Mensch nur äußerst selten mit Vogelgrippeviren. Betroffene
Vögel scheiden die Viren mit Körpersekreten aus, am höchsten ist die
Konzentration im Kot. Menschen können den Erreger durch Einatmen
kotverunreinigter Staubpartikel oder durch eine Schmierinfektion über
die Hände aufnehmen.

Bei den meisten menschlichen Erkrankungen, die hauptsächlich in Asien
auftraten, waren bisher nur Personen mit sehr engem Kontakt zu
infiziertem Hausgeflügel betroffen. Um dennoch das Infektionsrisiko
auf ein Minimum zu reduzieren, sollten als Vorsichtsmaßnahme keine
Wasservögel angefasst oder gefüttert werden. In Grünanlagen ist das
Füttern von Fischen und Wasservögeln nach der Grünanlagensatzung
ohnehin verboten. Auch Hundehalter werden eindringlich an die
Anleinpflicht erinnert.



 



 

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