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AHO Aktuell - 11.07.2007

Blauzungenkrankheit im Norden von Rheinland-Pfalz festgestellt


Mainz (aho) - Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in Rheinland-Pfalz
die erste Neuinfektion eines Rindes mit Blauzungenkrankheit
im Jahr 2007 bestätigt. Der Betrieb liegt innerhalb der bereits im
Jahr 2006 wegen des Auftretens der Blauzungenkrankheit errichteten
Restriktionszonen. Deshalb ist eine Ausweitung nicht erforderlich, so
das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz in Mainz.

Das Virus wurde seit dem Ausbruch Ende September 2006 in 103
rheinland-pfälzischen Betrieben nachgewiesen. 30 Feststellungen
erfolgten zwar noch im Jahr 2007, die betroffenen Tiere hatten sich
aber bereits im Jahr 2006 infiziert. Da der Erreger der
Blauzungenkrankheit durch stechende Insekten (sog. Gnitzen)
übertragen wird, erfolgen über den Winter und im Frühjahr keine
Neuinfektionen. Ob das üblicherweise in warmen Klimazonen vorkommende
Virus in unseren Breitengraden überwintern kann, war lange Zeit
umstritten, angesichts des milden Winters 2006/2007 aber zu erwarten.

Um das Wiederauftreten der für Menschen ungefährlichen Tierkrankheit
frühzeitig zu erkennen, werden seit März dieses Jahres rund 1000
nicht infizierte Rinder aus 70 rheinland-pfälzischen Beständen
monatlich auf Blauzungenkrankheit untersucht.

Im Rahmen der Wildtier-Beobachtung wurden vom Oktober 2006 bis Juni
2007 in Rheinland-Pfalz Proben von 252 erlegten Wildtieren
(hauptsächlich Reh- und Rotwild) untersucht. Bei keinem der Tiere
wurde die Krankheit festgestellt.

Zum 20-km-Gebiet (Restriktionsgebiet) gehören weiterhin:

Das ganze Gebiet der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen,
Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm,
Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, der Rhein-Hunsrück-Kreis, der
Rhein-Lahn-Kreis, der Landkreis Vulkaneifel und der Westerwaldkreis.

Die kreisfreien Städte Trier und Koblenz.

Im Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinde Stromberg, die
Verbandsgemeinde Rüdesheim nördlich der B 41, die Verbandsgemeinde
Bad Sobernheim nördlich der B 41 und die Ortsgemeinden Kirschroth,
Martinstein, Meddersheim und Merxheim, und aus der Verbandsgemeinde
Kirn-Land die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn,
Heimweiler, Limbach, Meckenbach und Otzweiler.

Im Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Schweich,
Hermeskeil, Kell, Ruwer. Aus der Verbandsgemeinde Konz die
Ortsgemeinden Kanzem, Oberbillig, Pellingen, Tawern, Wasserliesch,
Wawern Wiltingen und die Stadt Konz. Aus der Verbandsgemeinde
Saarburg die Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch,
Kastel-Staadt, Mannebach, Ockfen, Schoden, Serrig, Taben-Rodt,
Trassemund die Stadt Saarburg. Aus der Verbandsgemeinde Trier-Land
die Ortsgemeinden Fran-zenheim Hockweiler und Igel.

Im Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe.



 



 

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