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AHO Aktuell - 10.07.2007

Geflügelpest: Erhöhte Aufmerksamkeit +++ bisher kein Nachweis in Rheinland-Pfalz


Koblenz (aho) - Nach dem Auftreten der Geflügelpest in Sachsen-Anhalt,
Sachsen, Bayern, Thüringen und zuletzt im benachbarten Lothringen,
werden im Landesuntersuchungsamt (LUA) mit Aufmerksamkeit Proben von
Wildvögeln - vor allem aus den rheinland-pfälzischen Risikogebieten -
auf den Erreger der Geflügelpest untersucht, um rechtzeitig ein
erhöhtes Risiko der Ansteckung von Nutzgeflügelbeständen zu erkennen
und unter Kontrolle zu bekommen. In den seit September 2005
untersuchten 5631 Proben von Wildvögeln wurde das H5N1-Virus bislang
nicht nachgewiesen, so das LUA heute in Koblenz.

In den Risikogebieten - sie umfassen weniger als ein Prozent der
Landesfläche - gilt unvermindert die Stallpflicht für jegliches
Hausgeflügel. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat wegen der aktuellen
Lage das Risiko des möglichen Eintrags des H5N1-Virus durch Wildvögel
in die Hausgeflügelbestände von mäßig auf hoch eingestuft.

Enten, Gänse und sonstige Wildvögel sollen nicht gefüttert werden, da
sich durch Kontakt der Vögel untereinander das Risiko einer
Übertragung des Virus erhöht. Auch außerhalb der Risikogebiete wird
empfohlen, Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel in
Volieren oder anderen nach oben und seitlich vogeldicht begrenzten
Ställen zu halten. Fremde Personen sollten keinen Zugang zu
Geflügelhaltungen haben.

Auffällige Verluste in Hausgeflügelbeständen, gehäuftes Auftreten
verendeter Wasservögel (z.B. Enten, Gänse, Schwäne oder
Haubentaucher) oder verendeter Greifvögel (z.B. Bussarde, Sperber
oder Milane) sollten unverzüglich der zuständigen Kreis - oder
Stadtverwaltung gemeldet werden. Die Tiere sollten nicht berührt
werden, so das LUA.




 



 

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