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AHO Aktuell - 09.07.2007

Weitere Wildvogelgeflügelpestfälle in Sachsen


Dresden (aho) - Bei zwei weiteren am Freitag an Gewässern tot
aufgefundenen Wildvögeln wurde seitens der
Landesuntersuchungsanstalt, bestätigt durch das
Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems, das
H5N1-Geflügelpestvirus festgestellt. Das betrifft einen Haubentaucher
im Muldentalkreis (Machern) und einen Schwan im Landkreis
Torgau-Oschatz (Stadt Torgau). In beiden Fällen wurden jeweils ein
Sperrbezirk (3-km-Radius) und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet und
per Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Mit den dort vorgegebenen
Maßnahmen soll insbesondere ein Eintrag der Geflügelseuche in die
Hausgeflügelbestände verhindert werden, teilt jetzt das
Sozialministerium von Sachsen mit.

In den Sperrbezirken gilt insbesondere ein Aufstallungsgebot für
Hausgeflügel und andere gehaltene Vögel, ein Verbringungsverbot für
Geflügel und deren Produkte sowie ein Freilaufverbot für Hunde und
Katzen, da auch diese für das Virus empfänglich sind.

In den Beobachtungsgebieten gelten im Wesentlichen ebenfalls das
Aufstallungsgebot sowie ein Verbringungsverbot für Geflügel.

Diese Tierseuchen-Feststellungen reihen sich in das
Wildvogelgeflügelpestgeschehen in Mitteldeutschland ein und belegen,
dass das H5N1-Virus nach wie vor in der Wildvogelpopulation weit
verbreitet ist. Neue Nachweise gab es am Wochenende auch in Bayern,
Sachsen-Anhalt und Frankreich.



 



 

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