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AHO Aktuell - 07.07.2007

Erhöhte Schutzmaßnahmen vor Eintrag der Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich


Dresden (aho) - Nach den zahlreichen festgestellten Fällen der
Wildvogelgeflügelpest in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern,
in Frankreich und der Tschechischen Republik sowie dem
Geflügelpestverdacht in einem Nutzgeflügelbestand in Thüringen ist
die strikte Einhaltung gebotener Schutzmaßnahmen durch alle
Geflügelhalter erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass das
Geflügelpest (Vogelgrippe) auslösende H5N1-Virus in Mitteldeutschland
in der Wildvogelpopulation derzeit weit verbreitet ist, teilt das
Sozialministerium in Dresden mit.

Entsprechend der aktuellen Lage hat das Friedrich-Löffler-Institut
eine erneute Bewertung vorgenommen und schätzt derzeit das Risiko des
möglichen Eintrags des H5N1-Virus durch Wildvögel in die
Nutzgeflügelpopulation hoch ein. Die sächsische Gesundheitsministerin
Orosz fordert deshalb alle Geflügelhalter auf alles zu tun, um einen
Eintrag der Geflügelpest in die Hausgeflügelbestände und
Vogelhaltungen zu vermeiden.

Das betrifft insbesondere

- kein Füttern im Freien, wo auch Wildvögel Zugang haben

- keine Kontakte zu Wildwasservögeln an offenen stehenden und
fließenden Gewässern

- kein Zutritt fremder Personen zu den Geflügelhaltungen

- wenn möglich, Aufstallung in Volieren oder ähnlich nach oben dichten
und seitlich begrenzten Räumen und

- Abklärung von Verlusten durch diagnostische Untersuchungen an der
Landesuntersuchungsanstalt nach Anzeige beim zuständigen
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

"Es ist alles an Vorsorgemaßnahmen zu tun, um einen Geflügelpestfall
wie 2006 in Mutzschen zu verhindern", betonte Helma Orosz.

Des Weiteren sind alle Bürger Sachsens aufgerufen, insbesondere tot
aufgefundene Wasservögel und Greifvögel unter Angabe der Fundstelle
dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt oder der
Gemeinde anzuzeigen, die Tiere sollten dabei nicht berührt werden.





 



 

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